Guten Tag,
habe leider zu diesem Thema keine schlüssige Antwort gefunden, aber vermutlich verhält sich auch nicht jede Verwaltung so:
Am 12.8. erhielt zumindest ein Teil unserer Wohnanlage (Häuser mit 1 - 2 Hausnummern) ein Schreiben (Datum 31.7.), es seien bis zum 17.8. die Keller mit Mieternamen zu beschriften, sonst werde von einer "Aufgabe des Besitzes" angenommen, die Keller geräumt.
Grund der Annahme wäre die "fehlende Kennzeichnung" der Keller. Die haben aber bereits 2 Nummern, die zweite wurde auf ähnlich uncharmante Weise vor wenigen Jahren einführt. Im Schreiben wird "vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können."
Darauf, daß eine Räumung der Trocken-/Fahrradräume zu erfolgen habe, gibt es keinen Hinweis.
Mind. eine Mieterin hat das aktuelle Schreiben gar nicht erhalten, mind. ein Mieter ist im Urlaub (große Ferien).
Alle haben nun ihren Keller beschriftet (auch den des Urlaubers), was mit dem Eigentum in Trockenraum und Fahrradraum ist, bleibt dennoch unklar. Daher wurden die Gemeinschaftskeller mit Inhalt fotografiert und mit einem Zettel versehen, der auf die Nutzung hinweist mit dem Zusatz "nicht räumen".
Zwischen Eintreffen des Schreibens und Fristende lagen nur 2 Werktage und das in den Schulferien/bester Urlaubszeit.
- Was lässt sich der Vermieter zuschulden kommen, wenn er trotzdem die Gemeinschaftskeller räumt?
- Welche Frist wäre angemessen?
- Dürfen Mieterkeller trotz bestehendem Mietverhältnis aufgebrochen werden?
- Darf die Räumung individuell oder der Gemeinschaft in Rechnung gestellt werden?
- Kann die Verwaltung so einfach Schadenersatz ausschließen bei Mieter- und Gemeinschaftskellern?
Bitte nicht darauf fokussieren, daß doch nun alle Keller beschriftet seien.
Abwesende hatten pures Glück, dass Nachbarn - auch aus der anderen Hausnummer - die Beschriftung übernommen haben. In anderen Hausnummern mag das anders sein. Auch mag nicht jeder seinen Namen am Keller prangen haben aus Angst vor gezieltem Einbruch o. ä.
Es kann ja eigentlich nicht sein, daß die Verwaltung immer ihre eigenen Unterlagen verbummelt und die Mieter ggf. den Schaden davon haben.
Auch gegen ggf. auf die Gemeinschaft umgelegten Räumungskosten sollte man widersprechen.
Schriftlich gegen die kurze Frist widersprechen oder gegen die Vorgehensweise traut sich niemand - nicht als Einzelperson.
Einzelne Mieter fühlen sich durch die Art und Weise der Behandlung jedoch stark verunsichert.
Vielen Dank vorab