Hallo Berny,
danke für die Antwort.
hm, lt Auskunft vom Mieterverein, das sind ja wohl Rechtsanwälte, soll man sich um andere keine Sorgen machen und man selber habe das Schreiben ja erhalten und reagieren können.
Für den Fall, daß man dann mal nicht reagieren könne, wenn alle paar Jahre das gleiche Spiel sich wiederholt, gibt es keine Auskunft.
Wahrscheinlich muss man Inventar über die Dinge im Keller führen und ein Warnschild anbringen, wer unrechtmäßig in den Keller eindringt, das Schloss aufbricht und Eigentum entfernt eine Anzeige wegen Diebstahls und Sachbeschädigung bekommt, sowie eine Schadenersatzklage.
Doch wer will sich schon überall Verbotsschilder ansehen?
ja, ordentlich geführt...
Die Mietverhältnisse hier reichen von über 25 Jahren bis zu unter einem Jahr.
Es gibt zu jeder Wohnung einen abschließbaren Keller, der aber nicht im Vertrag mit Nummer erwähnt wird. Die Keller waren offiziell nummeriert und evtl. von Mietern mit Namen versehen, die Keller von Nachmietern automatisch übernommen bzw. von den Vormietern übergeben.
Weiterhin gibt es ein paar kleinere Keller, in denen Zähler hängen und die nicht verschlossen werden und schließlcih die beiden abschließbaren Gemeinschaftskeller.
Bei Einzug wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt, ich hätte Anspruch auf einen Keller, am Telefon neulich, man hätte keinen Anspruch. Wenn alle anderen Mieter einen Keller haben schon, würde ich meinen.
Im Mietvertrag steht bei mir nur "der Mieter hat keinen Anspruch, daß sich der Keller im selben Haus befinden muss", - also kann ich doch daraus einen generellen Anspruch auf einen Keller ableiten.
Wie ist Eure Meinung?
Hallo istdasOKso,
diese Thematik wäre m.E. etwas für einen versierten Rechtsanwalt.
Meine persönliche Meinung:
"vermutlich verhält sich auch nicht jede Verwaltung so:"
- Gottseidank, denn es wäre m.E. auch zu prüfen, ob hier nicht Straftatbestände existieren (bspw. Nötigung, Ankündigung von Straftaten, verbotene Eigenmacht, Diebstahl, Sachbeschädigung)
"Am 12.8. erhielt zumindest ein Teil unserer Wohnanlage (Häuser mit 1 - 2 Hausnummern) ein Schreiben (Datum 31.7.), es seien bis zum 17.8. ..."
- Das geht schon mal garnicht...
"die Keller mit Mieternamen zu beschriften, sonst werde von einer "Aufgabe des Besitzes" angenommen, die Keller geräumt."
- Sind die Kellerräume explizit mitvermietet? Angabe des Mieternamens mietvertraglich vereinbart?
"Grund der Annahme wäre die "fehlende Kennzeichnung" der Keller. Die haben aber bereits 2 Nummern,"
- Bei einer ordentlich geführten Verwaltung müsste m.E. eine Liste existieren, welche Keller welcher Wohnung zugeordnet sind.
"Im Schreiben wird "vorsorglich darauf hingewiesen, dass keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.""
- Haha.
"Zwischen Eintreffen des Schreibens und Fristende lagen nur 2 Werktage und das in den Schulferien/bester Urlaubszeit."
- Als Mieter würde ich da evtl. mal ein Exempel statuieren...:o - aber, was soll's. Dann bin ich der Erste, der in den Genuss einer Mieterhöhung kommen dürfte...
"- Was lässt sich der Vermieter zuschulden kommen, wenn er trotzdem die Gemeinschaftskeller räumt?
- Welche Frist wäre angemessen?
- Dürfen Mieterkeller trotz bestehendem Mietverhältnis aufgebrochen werden?
- Darf die Räumung individuell oder der Gemeinschaft in Rechnung gestellt werden?
- Kann die Verwaltung so einfach Schadenersatz ausschließen bei Mieter- und Gemeinschaftskellern?"
-- Alles Fragen an einen Rechtsanwalt, evtl. Staatsanwalt.
"Auch gegen ggf. auf die Gemeinschaft umgelegten Räumungskosten sollte man widersprechen."
- Du sagst es.