Kündigen ohne Mietvertrag.....

  • In nachfolgenden Fall suche ich Hilfe:

    1. Ich lebe seit einigen Jahren mit meinem Mann und meinem Sohn in einem 3-Familienhaus mit meinen Eltern und meinen Bruder. Das Haus ist geteilt durch 3 separate Wohnungen.
    2. Mein Bruder wohnt seit über 30 Jahren in dem Haus. Er hat wenig Geld und ist arbeitslos.
    3. Meine Eltern haben das Haus auf mich überschrieben, da sie für das Haus nicht mehr verantwortlich sein können und mein Bruder auch nicht.
    4. Wir wollen jetzt meinen Bruder auszahlen, aber er lehnt das ab und will in dem Haus, bzw. in seiner Wohnung bleiben.
    5. Es gab kein Mietvertrag zwischen meinen Eltern und Bruder und zwischen mir und meinem Bruder gibt es auch kein Mietvertrag.
    6. Ich möchte, dass mein Bruder auszieht und bin bereit, die Hälfte des Wertes vom Haus an ihn auszubezahlen. Wie ist das rechtlich möglich? Ich nehme an, ich muss die “Mietverhältnisse” kündigen, aber wie mache ich das rechtlich und wie lange soll in diesem Fall die Kündigungsfrist angesetzt sein?

    Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.

  • Zahlt Dein Bruder Miete?

    Wenn ja gibt es einen wirksamen mündlichen Mietvertrag.

    Kündigen muß man diesen aber in Schriftform.

    Als Mieter allerdings nur aus wichtigem Interesse (Grund), der im Kündigungsschreiben anzugeben ist. Kündigungsfrist für Vermieter je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate.

    Zahlt Dein keine Miete, sieht die Sache etwas anders aus.

  • Ich möchte, dass mein Bruder auszieht und bin bereit, die Hälfte des Wertes vom Haus an ihn auszubezahlen. Wie ist das rechtlich möglich?
    ... wie mache ich das rechtlich und wie lange soll in diesem Fall die Kündigungsfrist angesetzt sein?


    Ob das Mietrecht ist, wage auch ich zu bezweifeln. Erbrecht? Bürgerliches Recht? Ich empfehle, einen fähigen Anwalt aufzusuchen.

  • ok


    wenn das Haus Dir gehört .....??? warum willst du ihn dann auszahlen. Gäbe es kein Möglichkeit, mit dem Geld eine klein whg zu kaufen? Ich denke mal er ist im H4? Da müsste man abwägen. Der Pflichtteil müsste ihm ja jedenfalls zustehen.

    käme drauf an. Würde einen RA empfehlen.

  • Zahlt Dein Bruder Miete?

    Wenn ja gibt es einen wirksamen mündlichen Mietvertrag.

    Kündigen muß man diesen aber in Schriftform.

    Als Mieter allerdings nur aus wichtigem Interesse (Grund), der im Kündigungsschreiben anzugeben ist. Kündigungsfrist für Vermieter je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate.

    Zahlt Dein keine Miete, sieht die Sache etwas anders aus.


    Meinst wohl als Vermieter allerdings nur aus wichtigem Interesse, oder?

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