Hallo,
die Wohnung war beim Einzug renoviert, nicht einmal die Löcher waren vergibst.
Im Mietvertrag steht: Ich kann eher in die Wohnung (3 Wochen) - müsse dafür aber die Renovierung übernehmen.
Hier meine ich dass für die Renovierung 2 bis 3 Monatsmieten angemessen sind.
Im Formtext wiederum sind starre Fristen vereinbart was ja laut Gesetzgebung nicht statthaft ist.
Im Übergabeprotokoll steht: Bei Auszug ist die Wohnung malermäßig (Rauhfaser weiss) vorgerichtet zu übergeben.
Hier steht im Widerspruch, dass hier keine Raufaser existiert sondern nur weiße Putzwände.
Ich glaube ich muss die Wohnung nicht anders verlassen als ich diese vorgefunden habe.
Gesamt muss man auch sagen, dass ich sozusagen zur Unterschrift genötigt war, da ich diese Modalitäten erst bei der Wohnungsübergabe erfuhr und die alte Wohnung bereits gekündigt war.
Hätte ich nicht unterschrieben wäre ich unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht gewesen.