Renovieren beim Auszug? Ja nein villeicht?

  • Hallo,

    die Wohnung war beim Einzug renoviert, nicht einmal die Löcher waren vergibst.
    Im Mietvertrag steht: Ich kann eher in die Wohnung (3 Wochen) - müsse dafür aber die Renovierung übernehmen.
    Hier meine ich dass für die Renovierung 2 bis 3 Monatsmieten angemessen sind.

    Im Formtext wiederum sind starre Fristen vereinbart was ja laut Gesetzgebung nicht statthaft ist.

    Im Übergabeprotokoll steht: Bei Auszug ist die Wohnung malermäßig (Rauhfaser weiss) vorgerichtet zu übergeben.

    Hier steht im Widerspruch, dass hier keine Raufaser existiert sondern nur weiße Putzwände.
    Ich glaube ich muss die Wohnung nicht anders verlassen als ich diese vorgefunden habe.

    Gesamt muss man auch sagen, dass ich sozusagen zur Unterschrift genötigt war, da ich diese Modalitäten erst bei der Wohnungsübergabe erfuhr und die alte Wohnung bereits gekündigt war.

    Hätte ich nicht unterschrieben wäre ich unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht gewesen.

  • Da steht "angemessene Zeitabstände". Das sind keine starren Fristen. Außerdem wurdest Du für die Renovierung zu Beginn in Form von 3 Wochen mietfreier Nutzung gewissermaßen entschädigt.

    Sind also jetzt Schönheitsreparaturen nötig mußt Du sie durchführen.

    Zitat

    Gesamt muss man auch sagen, dass ich sozusagen zur Unterschrift genötigt war

    Mit vorgehaltener Pistole oder wie?

  • miwe:

    "die Wohnung war beim Einzug renoviert, nicht einmal die Löcher waren vergibst."
    - Irgendwie verstehe ich das nicht, egal, ob Löcher vergibst oder vergipst waren.

    "Im Mietvertrag steht: Ich kann eher in die Wohnung (3 Wochen) - müsse dafür aber die Renovierung übernehmen."
    - Halte ich für eine gültige Individualvereinbarung.

    "Hier meine ich dass für die Renovierung 2 bis 3 Monatsmieten angemessen sind."
    - Wayne... interessiert, was Du meinst?

    "Im Übergabeprotokoll steht: Bei Auszug ist die Wohnung malermäßig (Rauhfaser weiss) vorgerichtet zu übergeben."
    - Halte ich ebenfalls für eine zulässige Individualvereinbarung.

    "Hier steht im Widerspruch, dass hier keine Raufaser existiert sondern nur weiße Putzwände."
    - Halte ich für keinen Widerspruch.

    "Ich glaube ich muss die Wohnung nicht anders verlassen als ich diese vorgefunden habe."
    - Formularmässig kann der VM keine Verbesserungen verlangen.

    "Gesamt muss man auch sagen, dass ich sozusagen zur Unterschrift genötigt war, da ich diese Modalitäten erst bei der Wohnungsübergabe erfuhr und die alte Wohnung bereits gekündigt war."
    - Wen interessiert's?

    "Hätte ich nicht unterschrieben wäre ich unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht gewesen."
    - Dito (sorry).

  • Ich meinte beim Einzug war die Wohnung nicht renoviert! Nichtmal die Löcher waren vergibst. :) Hatte mich verschrieben.
    Also habe ich die Leistung der Renovierung für die Mietfreie Zeit erbracht.

  • Ich meinte beim Einzug war die Wohnung nicht renoviert! Nichtmal die Löcher waren vergibst. :) Hatte mich verschrieben.
    Also habe ich die Leistung der Renovierung für die Mietfreie Zeit erbracht.


    Ich habe demnächst eine verwahrloste Wohnung zu vermieten. Nun überlege ich, ob ich sie selbst (bin nicht mehr der Jüngste) renoviere oder (teuer) renovieren lasse. Oder sie im Istzustand vermiete mit bspw. zwei Monaten Nettomieten-frei...

  • Ja ich verstehe den Vermieter ja auch, aber man will eben sparen :)
    Es gab eben mal ein Urteil wo es um solche Dinge ging wie mitfrei wohnen für die Renovierung und dort kam zum Ausdruck, dass 2 bis 3 Mieten als Gegenleistung ok wären.

    Ich habe eben schlicht keine Lust jetzt beim Auszug nochmal zu malern. Ok, wenn es so ist ist es so, aber es wäre eben schön wenn ich mir das sparen könnte :)

  • Ja ich verstehe den Vermieter ja auch, aber man will eben sparen :)
    Es gab eben mal ein Urteil wo es um solche Dinge ging wie mitfrei wohnen für die Renovierung und dort kam zum Ausdruck, dass 2 bis 3 Mieten als Gegenleistung ok wären.

    Ich habe eben schlicht keine Lust jetzt beim Auszug nochmal zu malern. Ok, wenn es so ist ist es so, aber es wäre eben schön wenn ich mir das sparen könnte :)

    Hallo,

    wenn du keine Lust hast beim Auszug nochmal zu malen, hättest du die entsprechende Vereinbarung nicht treffen und die Wohnung nicht nehmen sollen. Drei Wochen mietfreies Wohnen waren damals genug, aber jetzt im Nachhinein ist es dir zu wenig, weil du irgendwo gelesen hast 2-3 Monatsmieten wären angemessen seien.

    Dass du die Vereinbarung alles in Rauhfaser weiß zu übergeben im Übergabeprotokoll gemacht hast, scheint eine Individualvereinbarung zu sein, die gültig ist.

    Es ist immer unglaublich, dass so viele Menschen Verträge schließen und dann hinterher alles tun, um sich dort rauszuwinden. Leider ist es immer wieder der gleiche Typus Mensch, der seine Energie an völlig falschen Themen verschwendet. Statt sich um die wesentlichen Dinge zu kümmern, wie z.B. dass man sich um die Modalitäten des neuen Mietvertrages kümmernt, bevor man den alten Kündigt. Spare dir also das Gejammere von der Nötigung und der drohenden Obdachlosigkeit. Du hast eine Vereinbarung mit der Vermieter geschlossen und hast diese nun einzuhalten.

    Gruss
    H H

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