Kündigungsfrist Altvertrag von 12.08.01

  • Hallo,

    ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet am 12.08.01, Beginn ab 01.09.2001.
    Es handelt sich um einen "Zweckform Einheitsmietvertrag 9873"
    Welche Kündigungsfrist gilt? Es wurde diesbezüglich nichts spezielles vereinbar auf dem Vertrag sondern nur "Standart" ausgefüllt. Sind es 3 Monate? Greift altes Mietrecht? Ich habe gelesen und gesucht, verstehe aber nichts.

    Michael

  • miwe:

    "ich habe einen Mietvertrag unterzeichnet am 12.08.01, Beginn ab 01.09.2001."
    - Habe oder hatte?

    "Welche Kündigungsfrist gilt? Es wurde diesbezüglich nichts spezielles vereinbar auf dem Vertrag sondern nur "Standart" ausgefüllt. Sind es 3 Monate?"
    - Ja, drei Monate (zum Monatsende) sind Standard, also bspw. jetzt zum 30.11.2015.

  • Wurde vertraglich nichts genaues vereinbart gilt die jeweils aktuelle gesetzliche Bestimmung.

    Für die Kündigungsfrist demnach BGB § 573c Abs. 1

    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

    Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Momentan könntest Du also, sofern die Kündigung spätestens am 3.8. beim Vermieter ist, zum 30.11. kündigen.

  • Hi, ich habe mal den Vertrag fotografiert.

    Die Kündigung war am 28.06.2015 persönlich unter Zeugen eingeworfen worden.
    Kannst Du mal zur Sicherheit gucken wann i diesem Falle die Kündigung wirksam wäre.
    Hintergrund: Der Vermieter ist äußerst träge und reagiert nur bei wirklich penetranter Nachfrage.
    Ich habe eben Angst dass der mich verarschen will oder irgendwas böses vorhat was mir den Auszug möglicherweise erschwert.


    Danke :)

    Michael

  • Danke. Ja die Seite hatte ich schonmal gefunden. Aber ich frage lieber mal noch ein paar Leute um dann entsprechend argumentieren zu können, falls er doch der Meinung ist dass meine Kündigung nicht wirksam sein sollte :)

  • Danke! Bis wann kann ich ausziehen wenn die Kündigung am 28.06.15 dem Vermieter zugegangen ist?

    Können sofort. Müssen spätestens am 1.10., denn die Kündigungsfrist endet am 30.9.

    Es seid denn Du warst so unklug und hast ein späteres Datum als Vertragsende in die Kündigung geschrieben.

    In dem Fall würde natürlich dieses gelten.

  • Nein habe ich nicht.
    Hiermit kündige ich den Mietvertrag für das Mietobjekt xyz unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten / gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.09.2015, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt..

    Na dann habe ich ja scheinbar alles richtig gemacht. Uff.... Ich bin froh....

  • miwe:

    "Bis wann kann ich ausziehen wenn die Kündigung am 28.06.15 dem Vermieter zugegangen ist?"
    - Ausziehen kannste jederzeit, wie bereits anklang.

    "Hiermit kündige ich den Mietvertrag über das Objekt xyz [unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten / gesetzlichen Kündigungsfrist zum 30.09.2015, hilfsweise] zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
    - Das hätte genügt, die Angabe eines Zeitpunkts ist entbehrlich und könnte sogar zum Rohrkrepierer werden.

  • Hallo Benny,
    warum Rohrkrepierer? Haut das nun hin oder habe ich was falsch gemacht?


    Neiiin, alles m.E. soweit klar. Ich wollte nur sagen, dass zuviel Geschriebenes auch krafährlich sein kann.
    OT: Man kann (eigentlich) JEDEN Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, ohne dass es einer Datumsnennung bedarf..

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