WG-Gründung - Vertrag zur Regelung der Zahlungen?

  • Hallo Leute,
    ich hoffe sehr dass ihr mir weiterhelfen könnt.
    Zum 1.10. gründe ich mit drei anderen eine WG. In dem von uns unterschriebenen Mietvertrag, sind wir alle vier
    als gleichberechtigte Mieter aufgeführt. Ergo kein einzelner Hauptmieter, keine Untermieter.
    Das Problem ist nun, dass ich keinen Beispielvertrag finde, mit dem man verbindlich festlegt, welcher der Bewohner
    wie viel Miete auf das WG-Konto (Girokonto von zwei Bewohnern eröffnet und den anderen Beiden eine Vollmacht erteilt)
    im Monat zahlen muss und was daran enthalten ist. Konkret haben wir für jedem der Bewohner den "Zimmerpreis"
    ausgerechnet. Dieser enthält die Kalt- und Warmmiete, die Stromkosten und die Kosten für Telefon+Internet+Fernsehen.
    Auch wenn ich natürlich davon ausgehe, dass es nie Probleme mit den Zahlungen geben wird, so muss man dennoch
    für den Fall vorbereitet sein. Darum brauchen wir nun einen Vertrag, den jeder von uns unterschreibt und der die
    Zahlungen dann verbindlich festlegt.
    Schonmal vielen Dank fürs Lesen.
    Liebe Grüße

  • Bevor ihr euch weiter Gedanken macht solltet ihr wissen, dass ihr auf dem Wege seid eine GbR zu gründen. GbR bedeutet Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wenn ihr euch damit beschäftigt habt, dann solltet ihr erkennen, dass es für solch ein Konstrukt keinen besonderen Vordruck gibt, weil Mietverträge für Wohnraum dem BGB unterliegen und dort die Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Den Rest könnt ihr dann im Innenverhältnis unter euch ausmachen.

    Ihr solltet aber wissen, dass euer Vorhaben unter keinem guten Stern steht, denn die Anfragen in den Foren wegen geplatzter WG-Träume sind mittlerweile unendlich.

    Ach ja, GbR laufen nach dem 4 Musketier-Prinzip, nämlich Einer für Alle, Alle für Einen.

  • Vielen Dank für deine Antwort.
    Mitlerweile haben wir einen Vertrag verfasst und meine Rechtsschutzversicherung (VGH) hat mir telefonisch bestätigt,
    dass der mit allen Unterschriften so gültig wäre. Wobei mir von denen gesagt wurde, dass alles was wir Vier im Bezug auf
    sowas zusammen unterschreiben für uns bindend ist.

  • für uns bindend ist.


    Ja klar, bis zum Ende aller Tage. Gemeinsam läuft es sich ja besser ins Elend, bzw. Verderben. Ob ihr in 3 Jahren das noch so toll findet, wenn einer von euch z.B. die Körperpflege nur noch an Feiertagen vornimmt und ihr ihn nicht kündigen könnt?

  • Das Innenverhältnis hat mit dem Mietvertrag nichts zu tun. Das könnt Ihr gestalten bzw. formulieren nach Eurem Gusto.
    Das Aussenverhältnis sieht dann wohl so aus, dass alle Mieter gleiche Rechte und Pflichten haben UND gesamtschuldnerisch haften.

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