Vermieter betrügt höchstwahrscheinlich

  • Hallo liebe Community!

    Ich hoffe, dass mein Thema im richtigen Unterforum gelandet ist.

    Ich habe einen längeren Sachverhalt darzustellen:

    Meine Frau und ich haben ein Haus gemietet, der Mietvertrag beginnt in der Zukunft. Leider haben wir erfahren, dass neben unserem neuen Zuhause nun mehrere Häuser neu gebaut werden. Nun haben wir wieder gekündigt (sind noch nicht eingezogen), also zum Ablauf von drei Monaten. (Kündigungsfrist). Der Vermieter knöpft uns nun (was auch sein Recht ist) die 3monatskaution ab. Wir haben nun alles dafür getan, dass er einen neuen Mieter innerhalb unserer Kündigungsfrist bekommt um nicht zu viel Geld zu verlieren.

    Der Vermieter sagte uns nun, dass er jemanden hat der vor Ablauf unserer Kündigungfrist in das Haus möchte. Ein Datum wollte er uns nicht nennen. ?! Er bat uns lediglich gegen Rückzahlung der halben Kaution den Mietvertrag auszuhändigen.
    Ich habe nun ein Aufhebungsschreiben erstellt, das den Vertrag zeitlich zur Hälfte der Kündigungsfrist aufhebt. Das wollte er aber nicht unterschreiben.

    Wir haben nun den Verdacht, dass der Vermieter das Haus schon weit früher weitervermietet hat und sich nun an uns bereichern möchte. (Daß er den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben wollte sondern unseren Mietvertrag ausgehändigt haben wollte spricht doch sehr dafür.)

    Daraufhin wollten wir nun die Schlüssel haben, da wir nicht einsehen dass sich jemand auf diese Weise an uns bereichert. Die Schlüssel will er uns aber nicht geben.

    Meine Fragen wären nun: Wie bringt man hier am besten Licht ins Dunkel? Können wir auf die Schlüssel bestehen? Muss er uns den Einzugstermin (bzw. Vertragsstart) des neuen Mieter nennen? sollten wir nun, da er das Haus schon weitervermietet hat obwohl unser Vertrag noch gültig ist rechtlich dagegen vorgehen? Welche Druckmittel hätten wir im Gespräch? Oder besser: Wie am besten vorgehen?
    Uns geht es in erster Linie darum nicht zu viel Geld zu verlieren.

    Würde mich über sachliche Antworten sehr freuen.

  • Viel Worte und wenig Substanzielles.

    1. Wann sollte Mietbeginn sein?
    2. Wann wurde zu welchen Datum gekündigt.
    3. Hatten Sie die Wohnung schon bezogen?

    Ihren Worten entnehme ich das der Vermieter hier mit der Unwissenheit seiner Vertragspartner üble Abzocke betreiben will.

  • Danke erstmal.

    1. 15.08. ist (unser) Mietbeginn (Wegen der Schlüssel: Er verweigert generell die Herausgabe der Schlüssel. )
    2. Mietverhältnis wurde ordnungsgemäß und fristgerecht zum 15.11. gekündigt.
    3. Nein.

  • 1. 15.08. ist (unser) Mietbeginn (Wegen der Schlüssel: Er verweigert generell die Herausgabe der Schlüssel. )
    2. Mietverhältnis wurde ordnungsgemäß und fristgerecht zum 15.11. gekündigt.
    3. Nein.

    1. Muß er Ihnen auch erst am 15.8. zum Mietbeginn übergeben.

    2. Das Mietverhältnis wurde durch Sie leider nicht ordnungsgemäß gekündigt; sondern

    § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung
    (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

    Ich würde die Kündigung zurückziehen und neu zum 30.11.2015 kündigen.

    Die Kaution wird damit in voller Höhe fällig. Diesem Raffke würde ich allerdings die Kaution in Raten zahlen.

    § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    (1) ....................
    (2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (12. August 2015 um 21:19)

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Er verweigert die Herausgabe der Schlüssel generell! Er will sie uns gar nicht erst geben.

    Wir haben gekündigt vor Vertragsbeginn und zwar im Juli. Text in der Kündigung: "zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
    Und durch den Abschluß eines neuen Mietvertrags des Vermieters mit einer dritten Partei, heißt das doch, dass sich der Vermieter so verhält, dass er die Kündigung akzeptiert. Oder liege ich hier falsch?

    Das die Kaution fällig ist, ist klar. Jedoch hat er das Haus ja schon wieder vermietet, und zwar mindestens vor dem 15.10. (die Aufhebung in der der 15.10. vermerkt war wollte er nicht unterschreiben) das genaue Datum will er nicht rausrücken. Daher ja auch die Betrugsannahme.

    Einmal editiert, zuletzt von Bilbo (12. August 2015 um 21:47)

  • Vmtl läuft es drauf hinaus dass er die Knete abziehen will. Ich sehe hier nur die gütliche Einigung inwieweit sich weitere Rennerei lohnt, bleibt fraglich....... formal könntet ihr ber auf die Schlüssel bestehen usw. aber was bringt das?

    käme drauf an....

  • Bilbo:

    "Ich habe einen längeren Sachverhalt darzustellen:"
    - Je kürzer und knackiger, desto mehr lesen ihn. Romane sind hier nicht gefragt.

    "Nun haben wir wieder gekündigt (sind noch nicht eingezogen), also zum Ablauf von drei Monaten. (Kündigungsfrist)."
    Wann ging die Kündigung dem VM zu? Zu wann hattet Ihr gekündigt?

    "Der Vermieter knöpft uns nun (was auch sein Recht ist) die 3monatskaution ab."
    - Wie bereits eagt, könnt Ihr sie auch in drei Raten, beginnend mit dem Mietbeginn, zahlen,

    "Wir haben nun alles dafür getan, dass er einen neuen Mieter innerhalb unserer Kündigungsfrist bekommt ..."
    - Ist unerheblich, da es darüber garantiert keine mietvertaglichen Vereinbarug gibt.

    "Der Vermieter sagte uns nun, dass er jemanden hat der vor Ablauf unserer Kündigungfrist in das Haus möchte. Ein Datum wollte er uns nicht nennen. ?!"
    - Er kann gerne viel reden, wenn der Tag lang ist...

    "Er bat uns lediglich gegen Rückzahlung der halben Kaution den Mietvertrag auszuhändigen."
    - Hä??? Ihr habt keinen MV...?

    "Ich habe nun ein Aufhebungsschreiben erstellt, das den Vertrag zeitlich zur Hälfte der Kündigungsfrist aufhebt. Das wollte er aber nicht unterschreiben."
    - Muss er auch nicht.

    "Wir haben nun den Verdacht, dass der Vermieter das Haus schon weit früher weitervermietet hat"
    - Sein gutes Recht, das Haus bereits zu Euren Mietzeiten zu deren Ende das Haus weiterzuvermieten.

    "Daß er den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben wollte sondern unseren Mietvertrag ausgehändigt haben wollte spricht doch sehr dafür."
    - Ach nee, hat er nun - oder nicht - Euer MV-Exemplar???

    "Daraufhin wollten wir nun die Schlüssel haben, da wir nicht einsehen dass sich jemand auf diese Weise an uns bereichert. Die Schlüssel will er uns aber nicht geben."
    - Damit kann er sich bis zum Mietbeginn und Zahlung der ersten MM + 1. Kautionsrate Zeit lassen.

    "Wie bringt man hier am besten Licht ins Dunkel?"
    - Indem Du meine Fragen beantwortest.

    "Können wir auf die Schlüssel bestehen?"
    - Ja, siehe vorvorherige Antwort.

    "Muss er uns den Einzugstermin (bzw. Vertragsstart) des neuen Mieter nennen?"
    - Nein.

    "sollten wir nun, da er das Haus schon weitervermietet hat obwohl unser Vertrag noch gültig ist rechtlich dagegen vorgehen?"
    - Darüber gibt ein Rechtsanwalt Auskünfte. Ich würde aber erst mal den 15.08. abwarten.

    "Welche Druckmittel hätten wir im Gespräch? Oder besser: Wie am besten vorgehen?"
    - Antwort wie vor.

    "Uns geht es in erster Linie darum nicht zu viel Geld zu verlieren."
    - Auch uns und und und ...

    "Er verweigert die Herausgabe der Schlüssel generell! Er will sie uns gar nicht erst geben."
    - Dann braucht Ihr auch keine Miete und Kaution zu zahlen und könnt Schadenersatz (bspw. für Hotelunterkunft) verlangen, aber: Anwalt fragen!!

    "Und durch den Abschluß eines neuen Mietvertrags des Vermieters mit einer dritten Partei, heißt das doch, dass sich der Vermieter so verhält, dass er die Kündigung akzeptiert. Oder liege ich hier falsch?"
    - Ja, liegste, denn Nachfolgeverträge gehen Euch grundsätzlich nichts an.

  • Natürlich haben wir einen Mietvertrag!

    Im Endeffekt vermietet er ja das Haus während wir Anspruch darauf haben. Das ist für mich der springende Punkt. Und es geht um immerhin knapp 3000€

    Die Schlüssel zu bekommen, würde den Vermieter unter Druck setzen. Da ja die neuen Mieter nun auch in das Haus wollen, während wir Anrecht darauf haben.

    Faktisch haben wir Miete gezahlt und bekommen keine Schlüssel, während der Vermieter das Haus für die Zeit in der wir Miete zahlen schon wieder anderweitig vermietet. Das verstößt doch gegen das Gesetz?
    Die Frage ist, ob ein Anwalt hier für klare Verhältnisse sorgen könnte. Und ob wir dadurch wenigstens das Geld für die Zeit in der der neue Mieter in dem Haus wohnt zurückbekommen?

    Einmal editiert, zuletzt von Bilbo (12. August 2015 um 22:26)

  • Ok Berny, ich schreibe es nochmal ganz klar, da ich befürchte, dass es nicht angekommen ist.

    Die Kündigungsfrist endet zum 15.11. Das bedeutet, wir haben Anrecht auf die Mietsache bis dahin.
    Der Vermieter hat das Haus nun aber schon mindestens zum 15.10 weitervermietet. Ein Monat Überlappung!!!!

  • Bilbo:

    "Die Kündigungsfrist endet zum 15.11. Das bedeutet, wir haben Anrecht auf die Mietsache bis dahin."
    - Weshalb das falsch ist, wurde Dir bereits erklärt.

    "Der Vermieter hat das Haus nun aber schon mindestens zum 15.10 weitervermietet. Ein Monat Überlappung!!!!"
    - Sein Problem, soll Euch nicht stören bzw. tangieren.


  • Er verweigert die Herausgabe der Schlüssel generell! Er will sie uns gar nicht erst geben.

    Dann kommt der Vertrag auch nicht zustande.

    § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Da Sie etwas an Begriffstutzigkeit leiden, sollten Sie sich doch mit einem Anwalt beraten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (13. August 2015 um 07:08)

  • Danke für die Antwort.

    Ich leide nicht an Begriffstutzigkeit. Viele Antworten hier im Thread zeugen davon, dass mein Text nicht richtig gelesen und demzufolge nicht verstanden wurde.
    Wenn er zu lang ist, warum wurde er dann überhaupt gelesen? Wenn der Text zu lang ist, einfach nicht lesen und nicht antworten, statt zu überfliegen und den Zusammenhang nicht zu verstehen und daraufhin den Ersteller als Begriffstutzig hinzustellen.
    Es gibt (wie man hier sieht) oft den Fall, dass etwas mehr Worte bedarf als zwei Sätze.

    Wie gesagt, wem es zuviel ist soll einfach nicht antworten.
    Es scheint mir eher ein aggressiver Unterton hier zu herrschen von Leuten die glauben es erteilt das Recht andere zu zu beleidigen wenn man viele Posts hier im Forum geschrieben hat.

  • Es scheint mir eher ein aggressiver Unterton hier zu herrschen von Leuten die glauben es erteilt das Recht andere zu zu beleidigen wenn man viele Posts hier im Forum geschrieben hat.


    Das darf Dich nicht verwundern, und den Schwarzen Peter gebe ich voll an Dich zurück: Du hast einige meiner Antworten offensichtlich nicht gelesen, andererseits hast Du meine präzise gestellten Fragen (um Dir nach deren Antworten weiterhelfen zu können) nicht beantwortet. Somit bin ich aus diesem Thread 'raus.

  • Danke für die Antwort.

    Ich leide nicht an Begriffstutzigkeit. ... Wie gesagt, wem es zuviel ist soll einfach nicht antworten.
    Es scheint mir eher ein aggressiver Unterton hier zu herrschen von Leuten die glauben es erteilt das Recht andere zu zu beleidigen wenn man viele Posts hier im Forum geschrieben hat.

    hi

    ja hier muss man immer locker bleieben

    kurzer Reden langer Sinn. Er versucht euch zu verscheissern (wobei ich die Ku vorher auch nicht nett finde) und ihr müsst jetzt konsequenzen ziehen. Also RA einschalten oder meckern oder akzeptieren was er macht.

    Wobei bei 3 MM da würde sichein RA lohnen, oder.

  • Hallo Bilbo,

    dein Problem ist mir nicht klar.
    Der Vermieter will dir die halbe Kaution zurückgeben, wenn du ihm den Mietvertrag zurückgibts.
    Du willst, dass er einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und dann die halbe Kaution zurückbekommen.

    Bei beiden Varianten kriegst du den gleichen Betrag zurück, wobei die Vermieterversion nicht ganz sauber ist.
    Aber dafür willst du einen Anwalt einschalten?
    Was soll der Anwalt erreichen, dass du alles Geld zurückbekommst? Dafür müßte der Nachmieter übermorgen einziehen.

    Wenn du jetzt lange herumzickts, dann läuft es darauf hinaus, dass der Vermieter keinen Nachmieter reinnimmt, dir den Schlüssel gibt und die Miete bis zum 30.11. (zum 15.11. kannst du nicht kündigen) völlig zurecht abknöpft. Das wäre dann ein tolles Ergebnis. Einziehen wirst du doch trotzdem nicht.

    Wie du hier die Forumsmitglieder, die dir kostenfrei helfen wollen, behandelst, wirkt schon etwas merkwürdig, so dass ich vermute, dass ist dir alles egal und du willst dem Vermieter nur mal zeigen willst, was du für ein schlaues Kerlchen bist. Also mach was du willst!

    Gruss
    H H

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