Über Handwerker nicht vorher informiert

  • Hallo, ich hoffe der ein oder andere kann mir helfen bei mein Problem .

    Bin vor ca. 1 Woche mit mein Freund in eine größere Wohnung gezogen. Hatte davor eine kleine 2 Zimmer Wohnung wo ich auch fast 2 Jahre drin gewohnt habe. Gekündigt habe ich diese zum 31.8 diesem Jahres. Und muss für meine alte Wohnung noch diesen Monat Miete zahlen. Was ja auch nicht das Problem ist. Das Problem einfach ist das seit Montag Handwerker in meiner alten Wohnung sind, die irgendwie ein wasserrohrbruch der wahrscheinlich schon vor Monaten festgestellt wurde, am Bad auf stemmen sind. Leider hat mich mein Vermieter nicht darüber informiert sonder ich bzw mein freund hat das vor 5 Tagen von einer Nachbarin erfahren das Handwerker kommen. Ich habe die Wohnung auch noch nicht richtig ausgeräumt, sprich es sind noch Sachen von mir in der Wohnung drin. Jetzt zu meiner Frage darf der Vermieter einfach so Baumaßnahmen festlegen ohne mir vorher Bescheid zu geben? Ich hatte Glück das wir schon in die neue Wohnung einziehen konnten, da diese auch noch nicht 100% fertig ist und Renovierungsarbeiten vorgenommen werden müssen. Was wäre gewesen wenn dies nicht der Fall gewesen wäre und wir noch in der alten Wohnung wohnen müssten. Dann hätten wir keine Dusche bzw kein klo. Ist das denn rechtswidrig und darf er das einfach so. Obwohl er mich nicht in Kenntnis gesetzt hat und ich das über dritte erfahre. Wie kann ich da vorgehen jetzt und hab ich eine Chance auf irgendein Anspruch.


    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen ;)

  • Hallo Dine88,
    eigentlich entfällt die Pflicht zur Mietezahlung, wenn der VM in der Wohnung bereits vor MV-Ende Hand anlegt.
    Wie das nun in diesem Not(?)fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich würde, wenn der VM i.O. ist und die Kaution zügig zurückzahlt, keinen Aufstand machen, das kommt meist teurer. Das musst Du aber selbst entscheiden.

  • Danke Berny für die schnelle Antwort ;)
    Bei meiner Nachbarin hieß vor paar Monaten das sie nasse Wände hätte. Wäre das wirklich der fall, wäre doch schon viel früher was passiert was die Handwerks arbeiten betrifft. Was ich nicht verstehe. Was mich zudem noch ärgert ist das wir das über Nachbarn erfahren müssen das Handwerker kommen. Normal ist das die Pflicht des Vermieters seine Mieter darüber zu informieren. Das war aber nicht der Fall, zumal ich paar tage vorher mit ihm telefoniert hatte und er nix der gleichen gesagt hat dass das Bad auf gestemmt werden muss. Muss auch noch die Wohnung vorrichten was aber sichtlich beeinträchtigt wird wenn die da drin am Arbeiten sind.
    Letztes jahr war auch so ein Fall wo ich nach 2 Wochen aus dem Urlaub kam und ein Gerüst davor stand weil die das Dach neu gedeckt hatten. Muss dazu sagen das ich direkt unterm Dach gewohnt habe.
    Aber auch in diesem Fall wusste keiner von den Mietern etwas davon. Normal, so kenn ich es, ist der Vermieter verpflichtet Tage vorher Bescheid zugeben oder etwa nicht?

    Ich finds einfach nur eine Dreistigkeit von mein Vermieter wie er vorgeht.

    Gruß Dine88

  • Wäre nett, wenn Sie uns hier der Vollständigkeit halber mitteilen, welche Gründe der Vermieter angeführt hat, Ihre Wohnung ohne Erlaubnis zu betreten.

    Statt hier wildfremde Menschen über die Gründe rätseln zu lassen, hätten Sie beim Vermieter vorstellig werden müssen.
    Ihren fehlenden Mumm kann hier auch nicht ersetzt werden.

  • Das hat nix mit fehlenden Mumm zu tun. Ich hab einfach nur versucht mir ein Rat einzuholen, da dies ja ein Forum dafür ist. Oder seh ich das falsch ;)
    Mein Freund hatte unserer Nachbarin den Schlüssel dazu gegeben, da am Montag die Handwerker vor der Tür standen und nicht rein kamen. Was ich aber nicht wusste das er das hätte nicht tun dürfen, genauso wenig wußte er das. Mir geht's auch einfach um die Art und weise des Vermieters, schließlich Zahl ich noch Miete

  • Das hat nix mit fehlenden Mumm zu tun. Ich hab einfach nur versucht mir ein Rat einzuholen, da dies ja ein Forum dafür ist. Oder seh ich das falsch ;)


    Wenn wichtige Angaben fehlen, wie soll da ein vernünftiger Rat zustande kommen.

    Zitat

    Was ich aber nicht wusste das er das hätte nicht tun dürfen, genauso wenig wußte er das.


    Und dieses Versäumnis möchten Sie nun dem Vermieter anlasten.
    Normalerweise wäre das Hausfriedensbruch und diesen Rat hätten wir Ihnen gegeben; wenn ihm nun der Schlüssel von Ihrer Bekannten ausgehändigt wird ist diese Sache damit erledigt.
    Warum hat Ihre Bekannte überhaupt einen Schlüssel, wenn diese keinerlei Instruktion hat, wemm sie einen solchen aushändigen darf.
    Ich habe keine Lust mehr mich mit dem Niveau von Erstklässlern zu beschäftigen.
    Sie wollen hier Rat und tun selbst nicht das Nötigste dazu.

  • Es ging mir nur eigentlich drum ob der Vermieter das veranlassen darf dort einfach das Bad auf zustemmen obwohl ich noch volle Miete zahle. Was wäre gewesen wenn ich noch dort bis ende des Monats gewohnt hätte. Und es sind auch noch Sachen in der Wohnung und alles.
    Und das hat nix mit Niveau von Erstklässlern zu tun.

  • Es ging mir nur eigentlich drum ob der Vermieter das veranlassen darf dort einfach das Bad auf zustemmen obwohl ich noch volle Miete zahle. Was wäre gewesen wenn ich noch dort bis ende des Monats gewohnt hätte. Und es sind auch noch Sachen in der Wohnung und alles.
    Und das hat nix mit Niveau von Erstklässlern zu tun.

    Hallo,

    wenn ein Wasserrohrbrauch vorliegt, kann der Vermieter die Arbeiten sofort vornehmen lassen. Eine von dir mit Schlüsselgewalt betraute Person hat die Handwerker sogar reingelassen. Also eigentlich kein Problem. Sei doch froh, dass du dort nicht mehr wohnst.

    Das "was wäre wenn" will ich gar nicht kommentieren. Was soll das bringen?

    Gruss
    H H

  • Hallo H Hamburg, es hieß ja vor Monaten schon das unter uns jemand ein Wasserrohrbruch hat. Eigentlich hätte da schon damals was passieren müssen. Ich bin auch froh das ich da jetzt nicht mehr wohne. Kann mir mit mein jetzigen Vermieter nicht passieren, der ist voll in Ordnung; )

    Gruß Dine88

  • Es ging mir nur eigentlich drum ob der Vermieter das veranlassen darf dort einfach das Bad auf zustemmen obwohl ich noch volle Miete zahle. Was wäre gewesen wenn ich noch dort bis ende des Monats gewohnt hätte. Und es sind auch noch Sachen in der Wohnung und alles.
    Und das hat nix mit Niveau von Erstklässlern zu tun.

    Sie haben bis zum Vertragsende die alleinige Verfügungsgewalt über das gemietete Objekt. Er durfte ohne Ihr Wissen keine Veränderungen in der Wohnung vornehmen. Das es so gekommen ist, dafür tragen Sie Mitschuld, idem Sie die Schlüsselgewalt leichtfertig delegiert haben.

    Ich würde die Miete, ab Schlüsselübergabe, zurückfordern. Ebenfalls sollten Sie die Übernahme der Nebenkosten klären; denn sicher wurde Strom und Wasser in der Wohnung verbraucht.
    Wenn Sie in Ihrem Beitrag deutlicher auf die Problematik eingegangen wären, hätten sich die Meinungen nicht hochgeschaukelt.

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