Undichte Fenster

  • Hallo zusammen,

    ich bin wirklich froh, dieses Forum gefunden zu haben und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich wohne seit letztem Jahr September in einer kleinen Mietwohnung. Beim Einzug ist mir nicht aufgefallen, dass die Fenster im Wohnzimmer und im Schlafzimmer undicht sind. Erst als es draussen kälter wurde, bemerkte ich, dass trotz Anstellen der Heizung die Zimmer nicht wärmer wurden. Im Schlafzimmer habe ich festgestellt, dass sich das Fenster gar nicht mehr richtig schließen lässt. Der Spalt zwischen Rahmen und Fenster ist so breit, dass ich meine ganze Hand durchstecken kann. Als es richtig kalt wurde, konnte ich nachts im Bett trotz Heizens unter 3 Decken meinen eigenen Atem sehen. Das Heizen habe ich mir dann gespart. Im Wohnzimmer habe ich im Winter festgestellt, dass morgens die Fenster von innen mit einer mindestens 1cm dicken Eisschicht bedeckt waren und meine Gardinen vor den Fenstern richtig nass waren. Natürlich habe ich den Hausmeister gebeten, sich darum zu kümmern. Die Wohnungsgesellschaft habe ich bis dahin nicht informiert. Der Winter war vorbei und der Hausmeister hat sich nicht blicken lassen. Jetzt wird es draussen wieder kalt und ich möchte so einen Winter nicht noch einmal verbringen. Ende letzter Woche habe ich dem Hausmeister eine Frist eingeräumt, bis Ende dieser Woche vorbeizukommen, um sich die Fenster anzuschauen. Bis heute war er nicht da. Demnach werde ich morgen die Wohnungsgesellschaft anrufen und ihnen mitteilen, dass ich nicht mehr den vollen Mietpreis bezahlen werde. Meine Frage ist nun, mache ich das lieber sofort schriftlich? Und woher weiss ich, wie viel Mietnachlass ich bekomme? Ich wohne das erste Mal alleine und weiss nicht genau, an wen ich mich wenden kann. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

    Liebe Grüße...

  • Nur den Hausmeister zu informieren, können Sie echt knicken, da hätten Sie auch den Postboten ansprechen können. Bei Mängeln an der Wohnung ist immer/nur der Vermieter zu informieren. Und das möglichst beweisbar, also per Einschreiben.

    Ob sich aus diesen Fenstern eine Mietminderung ableiten lässt, wage ich zu bezweifeln, da der Zustand der Fenster schon bei Einzug ersichtlich gewesen sein müsste. Und wenn man zwischen Fenster und dem Rahmen eine Hand durchstecken kann, wird es wohl daran liegen, dass dieses Fenster nicht richtig geschlossen wurde. Wie man das macht, kann Ihnen der Hausmeister sicherlich einmal zeigen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (11. November 2010 um 10:45)

  • Und wenn man zwischen Fenster und dem Rahmen eine Hand durchstecken kann, wird es wohl daran liegen, dass dieses Fenster nicht richtig geschlossen wurde. Wie man das macht, kann Ihnen der Hausmeister sicherlich einmal zeigen.

    Ich denke schon, dass ich in der Lage dazu bin, ein Fenster zu schließen. Diese Spalte zwischen Fenster und Rahmen lässt sich laut Hausmeister zurückführen auf einen Konstruktionsfehler. Die Mieter der beiden Wohnungen unter mir haben das gleiche Problem.

    Trotzdem vielen Dank für die Antwort, ich werde mir dann wohl doch mal Rat beim Anwalt suchen, wenn das mit der Mietminderung nicht möglich ist, wenn die Mängel schon bei Einzug vorhanden waren. Liebe Grüße...

  • Sie sollten Ihren Vermieter von dem Mangel schriftlich in Kenntnis setzen und ihn unter Fristsetzung auffordern, diesen Mangel zu beseitigen. Gleichzeitig ankündigen, dass Sie nach Ablauf der Frist gegebenenfalls von Ihrem Mietminderungsrecht Gebrauch machen.

    Ob eine Mietminderung möglich ist, richtet sich in erster Linie nach Art und Weise der Mietwohnung. Denn Mieter können immer nur den Standard erwarten, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Und dabei muss stets auch das Alter des Mietshauses berücksichtigt werden.

    Sollte wirklich ein Mangel an den Fenstern vorhanden sein, so dürfte eine Mietminderung von 10 Prozent möglich sein.

  • Hallo ganeesha,

    ich würde die Mängel tabellarisch auflisten und auch kurz schildern, wie sich das auf Dich auswirkt/e.
    Dann den Vermieter per Einwurfeinschreiben bitten, diese zeitnah zu beheben.
    - "Diese Mängel wurden bereits am ... Ihrer Mitarbeiterin XY und am ... Ihrem Hausmeister XZ persönlich mitgeteilt m.d.B. um Behebung.
    Sollten Sie sich weiterhin weigern, die Mietsache instandzusetzen bzw. instandzuhalten, wozu Sie lt. Gesetz verpflichtet sind, werde ich juristisch die Möglichkeit einer angemessenen Mietminderung prüfen lassen."
    Das ist mal so von mir laut gedachter Entwurf, wie ich es wohl machen bzw. schreiben würde - Wohlgemerkt keine Rechtsberatung.

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