Beiträge von maxdegaug41

    Hallo,

    nun hat sich bei mir ein neues Problem entwickelt.

    Ich habe Ende letzter Woche ein Schreiben vom Gericht bekommen,wo ich informiert wurde dass mein Vermieter (die Hausverwaltung) einen Pfändungsbeschluss als Drittgläubiger für meine Mietkaution und evtl. anfallendes Guthaben von Betriebskostenabrechnngen erhalten hat.
    Beziehe zZt. Hartz 4.

    Soweit ich bißher bei meiner Recherche erfahren habe, ist in diesem Fall (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2) eine Pfändng von Betriebs/Nebenkostenjahresabrechnngs Guthaben nicht zulässig, richtig???

    Bedeutet das dann, dass ich weiterhin einen Anspruch auf Auszahlung der Guthabens habe oder wie?Werd nicht so ganz schlau bißher aus den Informationen.


    Vielen Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Gruß, Max

    Hallo Leute,

    habe Anfang dieser Woche die Betriebs/Nebenkostenabrechnung für 2014 von meiner Hausverwaltung erhalten. Darauss ergibt sich (endlich mal) ein Guthaben von 350€. Nun habe ich gestern nachgefragt wann ich mit der Auszahlung rechnen kann.
    Die Frau von der Hausverwaltung meinte das noch nix im System (pc) steht und die erstmal alle Abrechnungen eingeben müssen,wahrscheinlich es zu keiner Auszahlung vor September kommt.

    Muss ich das nun akzeptieren oder kann ich irgendwie mit vernünftigen Argumenten druck machen, bzw. habe ich ein Anspruch auf zeitnahe Auszahlung? Immerhin ist das Jahr 2014 auch schonwieder mehr als ein halbes Jahr her.


    Gruß, Max

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!