Hallo,
nun hat sich bei mir ein neues Problem entwickelt.
Ich habe Ende letzter Woche ein Schreiben vom Gericht bekommen,wo ich informiert wurde dass mein Vermieter (die Hausverwaltung) einen Pfändungsbeschluss als Drittgläubiger für meine Mietkaution und evtl. anfallendes Guthaben von Betriebskostenabrechnngen erhalten hat.
Beziehe zZt. Hartz 4.
Soweit ich bißher bei meiner Recherche erfahren habe, ist in diesem Fall (bei Bezug von Arbeitslosengeld 2) eine Pfändng von Betriebs/Nebenkostenjahresabrechnngs Guthaben nicht zulässig, richtig???
Bedeutet das dann, dass ich weiterhin einen Anspruch auf Auszahlung der Guthabens habe oder wie?Werd nicht so ganz schlau bißher aus den Informationen.
Vielen Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß, Max