3 Hauptmieter, einer möchte ausziehen

  • Liebes Forum,

    ich wohne seit drei Jahren in einer WG in München. Ich war sehr froh ein bezahlbares Zimmer gefunden zu haben. Schon zu Beginn hatte ich mit Mitbewohnerin A große Probleme. Eingezogen bin ich im Wissen, dass es sich um einen Untermietvertrag handelt. Mitbewohnerin A hat sich bei der Hausverwaltung nie informiert, wie es überhaupt mit Untervermietung aussieht, dieses Verhalten führte dazu, dass die Vermieterin androhte, dass bei dem nächsten Auszug die WG aufgelöst wird, dies musste wir auch unterschreiben. Wir wurden somit alle zu Hauptmietern.
    Ein Jahr später zog die erste aus und wir konnten problemlos jemanden einziehen lassen, da war ich gerade im Ausland, sonst hätte ich die Chance genutzt auch zu gehen. Die neue Mitbewohnerin ist 10 Monate geblieben und dann auch in eine andere Stadt gezogen, wir konnten wieder ohne Probleme jemanden einziehen lassen, mit so ner Innenvertragsverhältnisänderung. Auch da konnte ich mir selbst keine neue Bleibe suchen, da ich gerade erst zum Arbeiten begonnen habe und ja noch nicht wusste, wie das mit dem Arbeitsverhältnis so weiter läuft.

    Nun hat sich die sehr sehr spontane Chance ergeben, auf das perfekte Zimmer, kann zur Fuß zur Arbeit, größeres Zimmer, entspannteres Wohnen etc. Ebenso ist auch kein Schimmel im Zimmer (den ich laut Mitbewohnerin A nie der Hausverwaltung melden durfte). Dem neuem Zimmer müsste ich morgen schon zusagen.

    Probleme:

    - Hausverwaltung bis 24.8 im Urlaub
    - Rechtsbeistand der Uni auch bis zum 14. im Urlaub

    Kein Problem:

    - Zwei Monate doppelte Miete zahlen. Einzug wäre 1.10. für den Dezember möchte ich jedoch nichts mehr für die alte Wohnung bezahlen. Das geht finanziell nicht.

    Ich würde mich so sehr ärgern, nur aufgrund dieser Urlaubszeiten auf diesen wohnlichen Neuanfang verzichten zu müssen.

    Wie gehe ich am besten vor? Größte Angst ist natürlich dass ich aus dem Vertragsverhältnis nicht entlassen werde..

    Ich freue mich sehr über Antworten..

    2 Mal editiert, zuletzt von jam88 (10. August 2015 um 15:37)

  • Wenn Sie mit der Vermieterin einen separaten Mietvertraghaben brauchen Sie die Anderen nicht um Erlaubnis fragen,
    Aber der Auszug, so mal Hals über Kopf, wage ich nicht zu prognostizieren. Kündigungsfristen müssen nun mal eingehalten werden.
    Hunderttausend Gründe gibt es, sich nicht daran zu halten.
    Da könnte nur ein Kniefall vor dem anderen Vertragspartner helfen.

  • Vielen lieben Dank für die Antwort, die Kündigungsfirst würde ich ja auch einhalten, wenn ich bis zum dritten Werktag vom September kündige, müsste ich den September, Oktober und November zahlen. Das ist ja in Ordnung.
    Fakt ist aber, dass die anderen Parteien mitmachen müssen.
    Zwei Wochen lang kann ich die neue Vermieterin nicht hinhalten, ist einfach lange und die hat auch viel zu tun. Ich hätte das so gern vorher geregelt, aber über den Urlaub wurden wir auch nicht informiert..

  • Verzeihung, einen gemeinsamen, wir mussten unterschreiben, dass wir mit in den Vertrag einsteigen und die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Mieterin der ersten Stunde.

  • Ja, dann wohl.

    Normalerweise regle ich so Fragen mit dem Anwalt der Uni, der ist aber auch länger im Urlaub, deswegen Verzeihung, wenn ich hier ein wenig zu doof frage..

    Ich kenn mich micht so juristischen Sachen kaum aus, also für mich ist es eigentlich klar, dass ich den neun Mietvertrag unterschreiben möchte und zwar auch bevor die olle Hausverwaltung aus ihrem Urlaub zurück kehrt. Sonst komme ich da nie raus...

    Folgende Möglichkeiten:

    1) Hausverwaltung kehrt aus Urlaub zurück, stimmt neue Vereinbarung mit neuem Mieter zu

    a) Mitbewohner finden noch in der "First" zum 1.12 einen Nachmieter -> bester Fall

    b) Mitbewohner duxen rum und finden zum 1.12 keinen Nachmieter -> bedeutet, dass ich weiter Miete zahlen muss oder?

    2) Hausverwaltung will kein Vereinbarung unterschreiben, wir sollen alle kündigen

    a) Mitbewohner stimmen dem zu -> unwahrscheinlich

    b) Mitbewohner weigern sich zu kündigen -> Gerichtliche Einigung, mit welchen Kosten wäre das für mich verbunden? Müsste ich so lange der Prozeß geht Miete zahlen? Dann wäre der Umzug gewiss mein finanzieller Ruin.

  • Verzeihung, einen gemeinsamen, wir mussten unterschreiben, dass wir mit in den Vertrag einsteigen und die gleichen Rechte und Pflichten haben wie die Mieterin der ersten Stunde.


    Wenn ich WG höre, gehen bei mir sämtliche Alarmlampen an.
    Ihr seid also alle mehrere Mieter in einem MV? Dann kann einer alleine garnicht kündigen.

  • DAs ist mir natürlich klar, dass ich alleine nicht kündigen kann. Aber auf ewig hier verdammt zu wohnen, kann es ja auch nicht sein.


    Dann müsstest Du mit allen Beteiligten eine Vereinbarung treffen.

  • Dann müsstest Du mit allen Beteiligten eine Vereinbarung treffen.

    ........oder ein richterliches Urteil anstreben. Nur eben mal auf die Schnelle wird das wohl nicht gehen.


  • Folgende Möglichkeiten:

    1) Hausverwaltung kehrt aus Urlaub zurück, stimmt neue Vereinbarung mit neuem Mieter zu

    a) Mitbewohner finden noch in der "First" zum 1.12 einen Nachmieter -> bester Fall

    b) Mitbewohner duxen rum und finden zum 1.12 keinen Nachmieter -> bedeutet, dass ich weiter Miete zahlen muss oder?

    2) Hausverwaltung will kein Vereinbarung unterschreiben, wir sollen alle kündigen

    a) Mitbewohner stimmen dem zu -> unwahrscheinlich

    b) Mitbewohner weigern sich zu kündigen -> Gerichtliche Einigung, mit welchen Kosten wäre das für mich verbunden? Müsste ich so lange der Prozeß geht Miete zahlen? Dann wäre der Umzug gewiss mein finanzieller Ruin.


    Hallo,

    du kennst die Situationen, die sich einstellen könnten doch sehr gut. Hier wird dir keiner sagen können, welcher der Fälle bei dir eintritt. WGs sind rechtlich immer sehr komplex. Ihr habt mit der Auflösungsklausel sogar noch eine Komplikation hinzugefügt.

    Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann sähe ich ein gewisses Risiko. Wenn weder die Hausverwaltung, noch deine Mitmieter mitspielen, hängst du in dem alten Vertrag fest. Allerdings hat es bisher doch auch immer geklappt, warum nicht in diesem Fall. Falls das neue Zimmer wirklich so toll ist, dann mußt du dir überlegen, ob es dir das Risiko wert ist.

    Was sagen denn deine Mitbewohner? Bei denen kannst du doch schon die Stimmungslage checken.

    Ein Unklarheit habe ich noch: Hat bei eurer "Innenvertragsverhältnisänderung" der Vermieter auch unterschrieben? Wenn ja, dann ist die Auflösung der WG durch die Verwaltung ohnehin kaum noch durchführbar (ich bezweifel, dass so eine Klausel überhaupt zulässig ist)

    Gruss
    H H

    P.S. der Rechtsbeistand der Uni ist doch in 3 Tagen wieder da. Der wird dir aber auch kaum sagen können, wie die Mitmieter und die Verwaltung reagieren werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!