Kuriose momentane Geschichte

  • Hallo liebe User,
    Ich und meine Freundin wohnen seid 4 Jahren in unserer Wohnung. Unter dieser Wohnung ist eine Metzgerei. Der Eigentümer der Metzgerei ist auch der Eigentümer des Hauses. Vermieten tut die Mutter es und seine Schwester verwaltet das alles. Wir besitzten seid 4 Jahren Kanninchen. Mündlich wurde uns zugesagt, dass wir diese auf unsere großen Terasse halten können. zur Info: wir haben eine große Dachterasse und auf dieser ist ein Schiebedach der Metzgerei und ein Ofenrohr ganz rechts etwas abseits der Terasse. Nach einem kleinem Disput an einer Feier (welche wir auf der Terasse gehalten haben) hat der Eigentümer der Metzgerei meine Freundin als dummen Menschen beleidigt und ihr mit Schläge gedroht falls sie das Flurfenster nicht offen halte. Darauf hin (nach 4 Jahren ) bekommen wir eine Abmahnung wegen der Feier und wir dürfen die Kanninchen nur noch drin halten wegen der Geruchsbelästigung und der Fliegenbildung (nach 4 Jahren). Des weiteren dürfen wir den Keller nicht mehr nutzen und bekommen einen kleinen Teil des Dachbodens. Im Mietvertrag steht, dass wir den Balkon benutzen dürfen und den Keller auch.
    Des weiteren bekamen wir heute einen neuen Brief wo drin steht, dass wir nur noch einen kleinen Teil der Terasse benutzen dürfen :(

    Meine Frage: ist das überhaupt rechtens?

    Einmal editiert, zuletzt von unrockstar (6. August 2015 um 14:10)


  • Meine Frage: ist das überhaupt rechtens?


    Dazu meine Antwort: Ohne den Inhalt des Mietvertrages und auch des besagten Briefes von heute zu kennen, werde ich mir keinen Kommentar erlauben. Und ob das Ofenrohr nun ganz rechts oder links raus kommt spielt auch keine Rolle.

  • Vorab: Sie dürfen nur das nutzen, was Ihnen im Mietvertrag zugesagt wurde.

    Weitere mündliche Zusagen aus Kulanzgründen können jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
    Bevor Sie sich die Mühe machen, empfehle ich Ihnen selbst den Vertrag zu prüfen.

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