Beiträge von unrockstar

    Hallo liebe User,
    Ich und meine Freundin wohnen seid 4 Jahren in unserer Wohnung. Unter dieser Wohnung ist eine Metzgerei. Der Eigentümer der Metzgerei ist auch der Eigentümer des Hauses. Vermieten tut die Mutter es und seine Schwester verwaltet das alles. Wir besitzten seid 4 Jahren Kanninchen. Mündlich wurde uns zugesagt, dass wir diese auf unsere großen Terasse halten können. zur Info: wir haben eine große Dachterasse und auf dieser ist ein Schiebedach der Metzgerei und ein Ofenrohr ganz rechts etwas abseits der Terasse. Nach einem kleinem Disput an einer Feier (welche wir auf der Terasse gehalten haben) hat der Eigentümer der Metzgerei meine Freundin als dummen Menschen beleidigt und ihr mit Schläge gedroht falls sie das Flurfenster nicht offen halte. Darauf hin (nach 4 Jahren ) bekommen wir eine Abmahnung wegen der Feier und wir dürfen die Kanninchen nur noch drin halten wegen der Geruchsbelästigung und der Fliegenbildung (nach 4 Jahren). Des weiteren dürfen wir den Keller nicht mehr nutzen und bekommen einen kleinen Teil des Dachbodens. Im Mietvertrag steht, dass wir den Balkon benutzen dürfen und den Keller auch.
    Des weiteren bekamen wir heute einen neuen Brief wo drin steht, dass wir nur noch einen kleinen Teil der Terasse benutzen dürfen :(

    Meine Frage: ist das überhaupt rechtens?

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