Nebenkostenabrechnung formell falsch - wie wäre sie korrekt?

  • Liebe Leute,

    Wir wohnen seit 02.2011 zur Miete in einer Einliegerwohnung. Warmwasser und Heizung läuft über eine Ölzentralheizung. Für Kalt- und Warmwasser gibt es getrennte Zähler, zu denen wir allerdings keinen Zugang haben. Für die Heizung gibt es keine Zähler.

    Die Hauptwohnung steht seit wir dort wohnen leer, wird aber trotzdem geheizt (auf "Mond").

    Wir haben jetzt eine eindeutig formell falsche NBK-Abrechnung erhalten (falscher Abrechnungszeitraum von 02.2011 - 10.2015, Abrechnungsfrist für 2011-2013 verstrichen und kein Umlageschlüssel verwendet).
    Der Plan ist jetzt, dem Vermieter einen Brief zu schreiben, in welchem wir eine korrekte Abrechnung forden.

    Wie würde die nun in etwa aussehen müssen?
    Die Zähler wurden nie abgelesen, in beiden Wohnungen wird geheizt, wenn auch unterschiedlich warm. Wir haben allerdings auch immer viel mit Holz geheizt und die Hauptwohnung hat eine weitaus größere Fläche.

    Vielen Dank für jede Hilfe!

    \Edit: Auch wenn es aus dem Text hervorgeht: Das ist unsere erste Abrechnung

    Einmal editiert, zuletzt von Beut (5. August 2015 um 19:57)

  • Erst mal in den Vertrag schauen was dort genau zu Nebenkosten vereinbart ist.

    Sind es monatliche Vorauszahlungen und die NK-Posten einzeln benannt oder auf § 2 der Betriebskostenverordnung verwiesen, wie folgt verfahren:

    Den Vermieter nachweisbar für die Jahre 2011, 2012 und 2013 binnen xx Tagen die Abrechnungen zu erstellen und zuzuschicken.

    Gleichzeitig ankündigen das, wenn der Vermieter dem nicht binnen der Frist nach kommt, die monatlichen Vorauszahlungen einbehalten werden.

    Wobei für 2011 verjährt wäre. Aber egal.

    Ihr könnt diese offensichtliche formell falsche Abrechnung einfach ignorieren. Und wenn der Vermieter dann mal erinnern/mahnen sollte fragen, antworten: "was für eine Abrechnung? Wir haben keine bekommen".

    Oder der Abrechnung wegen formeller Fehler zurückweisen. Was falsch ist soll der Vermieter gefälligst selbst raus finden. Also nix weiter erklären.

  • Danke erstmal!

    Der Mietvertrag ist etwas wirr: Das ist so ein 4-seitiger Zettel den man in den meisten Schreibwarengeschäften kaufen kann.
    Unter § 3 - Miete, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen gibt es für Brutto- und Nettokaltmiete Ankreuzboxen, wo jedoch nichts angekreuzt ist.
    Der nächste Punkt ist:
    "Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
    -Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gem. Abs. 2 (hier steht nichts)
    -Betriebskostenpauschale für Betriebskosten gem. Abs. 2 (hier steht nichts)
    - Heizkostenvorschuss gemäß § 5 (hier steht nichts)
    _______________________________ XX€"

    D.h. in den Zeilen für Betriebskosten und Heizkostenvorschuss steht kein Betrag, in der leeren Zeile dann die XX € die wir monatlich zur Kaltmiete bezahlen.

    Auch unter Abs. 2 (handelt von den Betriebskosten) ist keines der Ankreuzhäkchen angekreuzt. Ich werde nachher ein Bild davon machen und es hochladen.

    Ich denke auf Abrechnungen für 2011-2013 bräuchte ich nicht bestehen, da die Nebenkosten (oder was das jetzt auch genau ist) äußerst gering sind.

    Zu der jetzigen Abrechnung: einfach ignorieren wird uns, sollte es zum Streitfall vor Gericht landen, nicht negativ ausgelegt?

    Die letzte Frage in meinem ersten Post bzgl. einer korrekten NBK-Abrechnung stelle ich nicht für den Vermieter, sondern für mich, damit ich in etwa abschätzen kann wieviel da auf uns zukommt. Die Heizölrechnung war in Kopie beigefügt. Aber irgendwie muss er ja aus diesem Murks von nicht bewohnter Wohnung aber trotzdem geringfügig heizen die Kosten berechnen, und ich frage mich da tatsächlich wie das angestellt werden kann/sollte.

  • Hier ist der betreffende Abschnitt aus dem Mietvertrag. Leider hat die Qualität etwas gelitten

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  • Hier ist der betreffende Abschnitt aus dem Mietvertrag. Leider hat die Qualität etwas gelitten

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    Es wird sich wohl um das zweitunterste geschwärzte Feld drehen. Das dürfte dann wohl der Gesamtbetrag der Betriebskosten sein.
    Ich würde die Abrechnung als nicht den Vorschriften entsprechend zurückweisen. Warum, das soll der VM selbst herausfinden.

  • Danke auch an euch beide!
    Ob das jetzt Brutto- oder Nettokaltmiete ist, lässt sich ja scheinbar nicht eindeutig sagen.
    Werde dann erstmal den Brief aufsetzen.

    Kann noch jemand jemand etwas dazu sagen, wie in diesem Fall eine korrekte Heizkostenabrechnung aussehen müsste?
    Wie gesagt nicht, damit ich es dem Vermieter sagen kann, sondern für mich. Ich frage mich halt wie sich da der Leerstand bei der Hauptwohnung auswirkt, obwohl da geheizt wird. Zum einen, damit ich weiß wann die NBK-Abrechnung korrekt ist, zum anderen, um schonmal zu überschlagen, was da auf mich zukommt.

  • Beut,
    leerstehender Wohnraum ist so zu stellen, als wenn er mit einer Person bewohnt wäre.
    Bei einer Einliegerwohnung kann die Kostenverteilung individuell vereinbart werden.
    Diesen "Mietvertrag" sollteste mal von einem Fachanwalt überprüfen lassen.

  • Wie eine korrekte Betriebs- und Heizkostenabrechnung in etwa aussehen sollte

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    Die leer stehende Wohnung muß bezüglich der Heizkosten genau so abgerechnet werden als wäre sie bewohnt. Nur das hier der Verbrauchsteil ziemlich gering ist.

    Werden Betriebskostenarten, z. B. Wasser und/oder Müll, nach Personenzahl abgerechnet, muß für leer stehende Wohnungen jeweils 1 Person angerechnet werden.

    Die Abrechnungen für 2011 - 2013 kannst und solltest Du noch fordern. Denn bei kalenderjähriger Abrechnung wäre ein evtl. Guthaben noch nicht verjährt. Sprich das würde Dir dennoch zustehen. Nur auf evtl. Nachzahlungen hätte der Vermieter keinen Anspruch mehr.

    Übrigens wäre ein Bild dieser "Abrechnung" auch interessant.

  • Eine Abrechnung für die Vorjahre ist nicht notwendig. Unsere Nebenkosten sind so niedrig, dass da definitiv kein Guthaben entstehen würde. Ich hatte das auch zu Beginn angesprochen, es wurde mir aber versichert, dass das "schon passen würde".

    Der Punkt Betriebskosten ist mir jetzt klar. Danke.
    Der Verbrauch der Heizung (70% der Kosten) müsste also geschätzt werden (bloß wie?), die 30% werden nach m² berechnet. Das wird ja spannend.

    Ein Bild der Abrechnung kann ich bei Gelegenheit hochladen, ich bin gerade allerdings nicht vor Ort.
    Sie sieht aber so aus, dass alle Kosten (d.h. Brennstoff, Müll, Wasser, Abwasser, Schornstein) aufgelistet sind, und davon ein willkürlich festgelegter Anteil (~50%) von uns zu entrichten sei. Das ganze wie gesagt von 2011 bis zum mittlerweile bekannten Ende des Mietverhältnisses. Für das laufende Jahr dementsprechend geschätzt.
    Also ein ziemlich klarer Fall von hanebüchenem Unsinn.

  • Zitat

    Der Verbrauch der Heizung (70% der Kosten) müsste also geschätzt werden (bloß wie?),

    Nicht geschätzt, sondern mittels Heizkostenverteiler akkurat ermittelt.

    Zitat

    Sie sieht aber so aus, dass alle Kosten (d.h. Brennstoff, Müll, Wasser, Abwasser, Schornstein) aufgelistet sind, und davon ein willkürlich festgelegter Anteil (~50%) von uns zu entrichten sei.

    Die Aufteilung der Kosten wäre nur zulässig wenn nach Verbrauch nicht möglich und ausdrücklich im Vertrag so vereinbart. Ansonsten muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen. Dann könntest Du allerdings die A-Karte haben wenn Deine Wohnung die größere ist.

    Zitat

    Eine Abrechnung für die Vorjahre ist nicht notwendig. Unsere Nebenkosten sind so niedrig, dass da definitiv kein Guthaben entstehen würde.

    OK, dann weise den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben darauf hin das diese Form der Abrechnung sowohl formell als auch Inhaltlich falsch ist und Du sie darum als zurückweist.

    Was falsch ist mußt Du dem Vermieter nicht auf die Nase binden.

    Zitat

    Also ein ziemlich klarer Fall von hanebüchenem Unsinn.

    jepp

  • Es gibt keine Heizkostenverteiler, sondern nur Warm- und Kaltwasserzähler, welche jedoch nicht abgelesen wurden. Wir haben dort leider keinen Zugang, und kennen somit nur die Zählerstände bei Einzug.
    Im MV steht zur Heizung und Warmwasserversorgung:
    " Die Betriebskosten werden vom Vermieter entsprechend der Heizkostenverordnung umgelegt, d.h. nach Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum der beheizten Fläche und nach einem dem Energieverbrauch rechnungtragendem Maßstab."

    Verstehe ich das richtig, dass demnach nach Wohnfläche abgerechnet wird?
    Die Wohnfläche unserer Wohnung ist nur ca. 1/6 der Gesamtwohnfläche des Gebäudes.

    Am Montag geht erstmal das Einwurfeinschreiben raus, indem wir mitteilen, dass wir die formell und inhaltlich inkorrekte Abrechnung zurückweisen und auf einer vorschriftsmäßigen Abrechnung bestehen und mehr nicht. Wie das ganze aussieht muss er dann wissen, herausfinden oder herausfinden lassen. Für das laufende Jahr kann er ja auch noch nicht abrechnen, dann entzerrt sich die Geschichte noch etwas.

    Ich bin zumindest schonmal beruhigt, dass das ganze nicht in einem finanziellen Genickbruch für mich endet. Danke nochmal für eure Hilfe!

  • Am Montag geht erstmal das Einwurfeinschreiben raus, indem wir mitteilen, dass wir die formell und inhaltlich inkorrekte Abrechnung zurückweisen und auf einer vorschriftsmäßigen Abrechnung bestehen und mehr nicht.
    Danke nochmal für eure Hilfe!


    Gerne - und Du wirst sicherlich gelegentlich weiter berichten...

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