Es gibt keine Heizkostenverteiler, sondern nur Warm- und Kaltwasserzähler, welche jedoch nicht abgelesen wurden. Wir haben dort leider keinen Zugang, und kennen somit nur die Zählerstände bei Einzug.
Im MV steht zur Heizung und Warmwasserversorgung:
" Die Betriebskosten werden vom Vermieter entsprechend der Heizkostenverordnung umgelegt, d.h. nach Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum der beheizten Fläche und nach einem dem Energieverbrauch rechnungtragendem Maßstab."
Verstehe ich das richtig, dass demnach nach Wohnfläche abgerechnet wird?
Die Wohnfläche unserer Wohnung ist nur ca. 1/6 der Gesamtwohnfläche des Gebäudes.
Am Montag geht erstmal das Einwurfeinschreiben raus, indem wir mitteilen, dass wir die formell und inhaltlich inkorrekte Abrechnung zurückweisen und auf einer vorschriftsmäßigen Abrechnung bestehen und mehr nicht. Wie das ganze aussieht muss er dann wissen, herausfinden oder herausfinden lassen. Für das laufende Jahr kann er ja auch noch nicht abrechnen, dann entzerrt sich die Geschichte noch etwas.
Ich bin zumindest schonmal beruhigt, dass das ganze nicht in einem finanziellen Genickbruch für mich endet. Danke nochmal für eure Hilfe!