Haftungsfrage: Garage von Vormietern belegt, Beschädigung eines Schrankes

  • Hallo zusammen,
    am 31.07.2015 wurde zusammen mit meiner Freundin und mir (Mieter der neuen Wohnung), der vermittelnden Maklerin (als Vertretung der Vermieterin) und den alten Mietern das Übergabeprotokoll für die betroffene Wohnung erstellt. Der Mietvertrag für die Wohnung und Garage läuft seit dem 01.08.2015 auf meine Freundin und mich. Auf dem Übergabeprotokoll wurde neben diversen Räumungsarbeiten durch die Altmieter (es war nichts vorbereitet) vermerkt, dass auch die Garage zu räumen sei.

    Vorgestern Abend wollte ich das Garagentor öffnen, um zu sehen, ob ich die von mir gemietete Garage nun endlich bestimmungsgemäß nutzen kann. Beim Öffnen des Tores hörte ich, wie einige Bretter in Folge des Tor Öffnens umgefallen sind.

    Heute früh habe ich via What's App von der Altmieterin die Nachricht erhalten, dass sie den Schaden am umgefallenen Schrank gerne reguliert hätte.
    Meiner Meinung nach hätte ich diesen Schaden nicht verhindern können, da ich lediglich überprüfen wollte, ob ich die von mir angemietete Garage nun ein paar Tage nach Übergabe bestimmungsgemäß nutzen kann.

    Kann mir bitte jemand die Rechtslage hierzu nennen?

    Vielen Dank und freundliche Grüße,
    Philipp

  • Die Garage hätte bereits am 31.07. geräumt sein müssen. Da dir keine Absicht nachzuweisen ist, hat die Altmieterin die Angelegenheit ganz allein zu verantworten.

    Zitat

    Kann mir bitte jemand die Rechtslage hierzu nennen?

    Das macht der freundliche Rechtsanwalt gegen kleines Geld sehr gerne. Hier im Forum bekommst du Informationen und Ratschläge. Aber anders herum. Wenn von mir die Vormieterin eine Regulierung des Schadens verlangen würde, wäre meine Frage, nach welcher Rechtsgrundlage das passieren sollte. Merke: Wer etwas fordert muss auch die Rechtsgrundlage dazu liefern.

  • Vielen Dank, auf diese Antwort habe ich gehofft!
    Hätte ich den Schaden wissentlich verursacht, würde ich selbstverständlich auch dafür aufkommen. Wenn allerdings schon beim Öffnen des Tores etwas so ungeschickt platziert wurde, dass ein Schaden entsteht, bin ich nach meinem Empfinden auch nicht dafür zuständig.
    ...Zumal die Garage sowieso schon geräumt sein sollte, als es zum Vorfall kam.

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