Hallo,
Der Keller von Mieter M schimmelt. Nach der Sanierung behauptet der Vermieter V den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten von Mieter M geworfen zu haben. Mieter M findet keinen Schlüssel in seinem Briefkasten.
Aufgrund des bereits stark zerütteten Verhältnisses zwischen Mieter M und Vermieter V ist davon auszugehen, dass Vermieter V den Schlüssel nicht wie behauptet in den Briefkasten geworfen hat.
Wie sollte sich Mieter M verhalten? Die Beweislast, dass der Schlüssel tatsächlich eingeworfen wurde liegt erst einmal beim Vermieter, korrekt?
Darf Mieter M die Tür zu besagtem Keller ohne Schlüssel öffnen und das Schloss austauschen?
Schonmal Danke im Voraus für die Hilfe!