Beiträge von plusminus

    Danke für die schnelle Antwort.

    Falls Mieter M es schafft das Schloss beschädigungsfrei auszubauen, würde Vermieter V nach Beendigung des Mietverhältnisses bestimmt auf die Herausgabe des Schlüssels bestehen (welchen M nunmal nicht wie von V behauptet zurück erhalten hat).

    Aber gut, dann soll M das Schloss öffnen (notfalls aufbohren) und tauschen. Bei Auszug erhält V dann den Schlüssel zu dem ausgetauschten Schloss. Sollte keine Probleme geben, korrekt?

    Hallo,

    Der Keller von Mieter M schimmelt. Nach der Sanierung behauptet der Vermieter V den Schlüssel unter Zeugen in den Briefkasten von Mieter M geworfen zu haben. Mieter M findet keinen Schlüssel in seinem Briefkasten.
    Aufgrund des bereits stark zerütteten Verhältnisses zwischen Mieter M und Vermieter V ist davon auszugehen, dass Vermieter V den Schlüssel nicht wie behauptet in den Briefkasten geworfen hat.

    Wie sollte sich Mieter M verhalten? Die Beweislast, dass der Schlüssel tatsächlich eingeworfen wurde liegt erst einmal beim Vermieter, korrekt?

    Darf Mieter M die Tür zu besagtem Keller ohne Schlüssel öffnen und das Schloss austauschen?

    Schonmal Danke im Voraus für die Hilfe!

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