Makler-Rechnung ohne Leistung?

  • Seit vier Wochen habe ich einen Makler beauftragt, für mich eine passende Wohnung zu finden. Allerdings muss ich gestehen, dass ich nicht gerade keinen Anspruch habe und schon auf etwas gehobenere Leistungen Wert lege. Mein Makler hat mir auch schon mehrere Wohnungen gezeigt, doch kamen alle Objekte, für mich und meine Wünsche, nicht in Frage. Nun hat er mir tatsächlich eine Rechnung für seine Leistung gestellt, obwohl noch kein Erfolg abzusehen ist. Soll ich die Rechnung trotzdem zahlen?

  • Hallo Frauenheld,
    Nein, du solltest die Rechnung vorerst nicht bezahlen, denn Mieter müssen den Makler nur bezahlen, wenn der Makler eine Mietwohnung nachgewiesen oder vermittelt hat und der Mietvertrag über die vermittelte Wohnung auch tatsächlich abgeschlossen worden ist. Maklerprovision gibt es also nur, wenn der Makler erfolgreich gearbeitet hat. Voraussetzung dafür ist aber auch ein rechtskräftig abgeschlossener Maklervertrag.

  • Hallo Holger!
    Was heißt denn ein rechtskräftig abgeschlossener Maklervertrag? Wie sieht der denn aus?

  • Hallo Frauenheld,
    Ein rechtskräftiger Maklervertrag bedeutet, wenn Mieter und Makler einen so genannten Vertrag abgeschlossen haben, in dem die Tätigkeit des Wohnungsvermittlers und dessen Provision vereinbart wird. Und natürlich müssen die normalen Vertragsbedingungen stimmen und die Formalitäten eingehalten werden, wie zum Beispiel die beidseitige Unterschrift der Vertragsparteien oder Fristen und Leistungen.

  • Das Problem liegt wohl im Wort "nachgewiesen". Was heißt es denn, wenn ein Makler eine Wohnung "nachweisen" muss? Das kann doch gut sein, dass man die Gebühr auch zahlen muss, wenn man dann doch nicht mietet, oder?

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