Kündigung Gewerbemietvertrag

  • Hallo Zusammen,

    ich habe einen sehr komplexen Sachverhalt.
    Ich habe 2012 einen gewerblichen Mietvertrag mit einer GbR über 10 Jahre abgeschlossen.
    Bei der GbR stehen im Vertragskopf alle 4 Gesellschafter vertreten in einzelvollmacht durch Herrn … .
    Der Mietvertrag wurde von einer Person unterschrieben, wobei unter der Unterschrift "nur" Vermieter steht.

    Des weiteren wurde der Vertrag damals mit mir persönlich abgeschlossen, da die GmbH noch nicht gegründet war.
    Faktisch wird der Vertrag aber nur mit der GmbH gelebt. Kaution wurde von der GmbH überwiesen, Miete wird bei der GmbH eingezogen.

    Aus gesundheitlichen Gründen muss ich nun aufhören, habe auch schon einen solventen Nachmieter gefunden. Jetzt möchte dieser jedoch vom Vermieter einiges umgebaut haben und auch weniger Miete zahlen.

    Besteht die Möglichkeit den Vertrag ordentlich zu kündigen, wegen Schriftformverletzung oder wegen eines andere Grundes, so dass ich nicht für den gesamten Betrag aufkommen muss sondern nur bis zum Ende der Kündigung?

  • Verträge sind da um eingehalten zu werden.

    In Gewerbeverträgen findet sich oftmals eine Klausel, die besagt, dass eine außerordentliche Kündigung (jedoch nicht fristlose!) möglich ist, wenn der Gewerbetreibende gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist sein Gewerbe fortzuführen.

  • Hallo,

    ich denke, dass du den Vertrag unterschrieben hast und ihn nun auch einhalten mußt. Wer die Zahlungen übernimmt, deine GmbH oder deine Großmutter, spielt für den Vertrag keine Rolle.

    Wo vermutest du denn eine Schriftformverletzung?

    Der Vermieter wird keinen Grund haben einen neuen Mieter zu akzeptieren, der weniger zahlen will und auch noch Umbauwünsche hat. Sieht fast so aus, als hängst du da jetzt bis 2022 drin.

    Gruss
    H H

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