Hausfriedensbruch?

  • Hallo,

    Mein Vermieter hat letztens verlauten lassen, das er ohne meine Anwesenheit oder Erlaubnis in einen Teil meiner Wohnung eingedrungen ist und Fotos vom Zustand des Raumes gemacht hat. Als ich Ihn darauf angesprochen habe, meinte der Vermieter, das dieser Raum kein Teil meiner Wohnung sei.

    Zur Wohnung selbst:
    Es betrifft einen Raum (nicht funktionstüchtige TOILETTE), der nicht hinter meiner verschlossenen Wohnungstüre liegt, allerdings bin ich der Meinung, das dieser Raum laut Mietvertrag zu meiner Wohnung gehört.

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    Gehört dieser Raum zur Mietwohnung oder ist mit dieser "Toilette" die Toilette gemeint, welche sich im Bad befindet?

  • Zitat

    allerdings bin ich der Meinung, das dieser Raum laut Mietvertrag zu meiner Wohnung gehört.

    Und welcher Meinung genau ist der Mietvertrag?

    OK, im Vertrag steht Toilette 1, aber nicht wo sich diese befindet. Es kann genau so das Klo innerhalb des Badezimmers innerhalb der Wohnung sein.

    Zitat

    Mein Vermieter hat letztens verlauten lassen, das er ohne meine Anwesenheit oder Erlaubnis in einen Teil meiner Wohnung eingedrungen ist

    Wie jetzt? Gegen Deinen ausdrücklichen Willen, unter Anwendung oder Androhung von Gewalt?

    Sinn der Frage?

    Ich vermute mal außerordentliche Kündigung.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (31. Juli 2015 um 18:46)

  • Nein, ohne Gewalt...
    Da die "Toilette" unter §1 Mieträume aufgeführt ist, war ich der Meinung, damit sei dieser Raum gemeint.

    Ja, Sinn ist eine außerordentliche Kündigung.


    § 123
    Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Ich bin nicht der Meinung, dass er dazu Gewalt androhen oder verwenden muss, um den Tatbestand zu erfüllen.

    Einmal editiert, zuletzt von JG2015 (31. Juli 2015 um 18:55)


  • Ja, Sinn ist eine außerordentliche Kündigung.

    Ich wußte doch das ich hellsehen kann;)

    Vergiss es. Eh das alles, wenn überhaupt, in rechtlich trockenen Tüchern ist, ist Deine gesetzliche Kündigungsfrist mindestens 3 x vorbei.

    Apro Pos, hast Du überhaupt schon gekündigt?

  • Kündigung (ordentliche) ist heute rausgegangen.

    Die ist dann, wenn sie spätestens am 4.8. beim Vermieter ist, zum 31.10. wirksam.

    Alles andere hat meiner Meinung nach keinen Sinn und Zweck.

  • Hallo,

    Mein Vermieter hat letztens verlauten lassen, das er ohne meine Anwesenheit oder Erlaubnis in einen Teil meiner Wohnung eingedrungen ist und Fotos vom Zustand des Raumes gemacht hat. Als ich Ihn darauf angesprochen habe, meinte der Vermieter, das dieser Raum kein Teil meiner Wohnung sei.

    Zur Wohnung selbst:
    Es betrifft einen Raum (nicht funktionstüchtige TOILETTE), der nicht hinter meiner verschlossenen Wohnungstüre liegt, allerdings bin ich der Meinung, das dieser Raum laut Mietvertrag zu meiner Wohnung gehört.

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    Gehört dieser Raum zur Mietwohnung oder ist mit dieser "Toilette" die Toilette gemeint, welche sich im Bad befindet?

    ..verlauten lassen ist recht dürftig. Was, wenn er später verlauten läßt, daß er gar nicht in Deiner Wohnung war? Hast Du für den Hausfriedensbruch irgend einen Beweis, außer diesem hat verlauten lassen?

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