Mietkündigung mit Nachmieter - Vermieter meldet sich nicht

  • Hi,

    folgende Situation:
    Zum 1. September 2013 bin ich mit meiner Freundin (wir sind beide Studenten) in eine Wohnung in Mainz gezogen. Beim Einzug haben wir eine mündliche Zusage bekommen, dass wir mit einem Nachmieter problemlos aus dem Mietvertrag wieder herauskommen können, wie es auch schon unsere Vormieter gemacht haben. Eine Nachmieter-Klausel ist aber im Mietvertrag selbst nicht verankert.

    Meine Freundin hat in diesem Semester ihren Abschluss gemacht und zieht zum Arbeiten nach Fürth, ich lege ein Auslandssemester in Valencia ein. Wir wollten zum 1. September ausziehen. Da in der Wohnung eine Küche ist, die uns gehört, die wir aber nur schwer ausbauen könnten, wollten wir diese an unsere Nachmieter weiterverkaufen und dementsprechend auch mit Nachmieter ausziehen.

    Ungefähr am 20. Juni haben wir bei unserem Vermieter angerufen, um ihm unseren Auszugswillen mitzuteilen und das weitere Vorgehen, u.a. die Nachmietersuche mit ihm zu besprechen. Er war allerdings nicht zu erreichen, nur die Mutter/Schwiegermutter ging ans Telefon, versprach aber, ihm einen Zettel mit Bitte um Rückruf hinzulegen. Wir warten seitdem auf eine Rückmeldung. Ich habe in den beinahe 6 Wochen, die seitdem vergangen sind alle drei oder vier Tage angerufen, zwei Mails geschrieben, mit seiner Frau telefoniert und dieser auch eine WhatsApp Nachricht geschickt - alles ohne Erfolg, vom Vermieter ist nichts zu hören.

    Naiverweise (und im Glauben, dass wir uns auf die mündliche Zusage verlassen konnten, da der Vermieter bis dahin immer sehr zuverlässig war) haben wir erst im Juli unsere Kündigung abgeschickt (d.h. zum 30.10.), die auch bereits zugestellt wurde - beiliegend auch eine Liste mit 13 Nachmietern, die die Wohnung übernehmen würden und eine erneute Bitte um Rückmeldung.


    Wir wissen jetzt nicht, was wir tun sollen.

    Eine Überlegung war, dass wir für August keine Miete überweisen und so eine Reaktion von Seiten des Vermieters provozieren, dass der sich irgendwie bemerkbar macht (und dafür die rund 15€ Strafe für verspätete Mietzahlung in Kauf nehmen).

    Mein Vater schlug vor, dass wir per Einschreiben dem Vermieter mitteilen, dass Person X am 1.9. einzieht, alles in der Wohnung abfotografieren (als Beleg dafür, dass wir nichts beschädigt haben) und einfach ausziehen.

    Beide Lösungen gefallen mir eigentlich absolut nicht, aber die Kontaktmöglichkeiten sind nahezu ausgeschöpft und wie gesagt, wir wissen nicht mehr weiter.


    Können wir ein berechtigtes Interesse daran anmelden, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, da wir aus beruflichen Gründen (das Studium zählt juristisch auch als Beruf, oder?) die Stadt verlassen?

    Oder dürfen wir möglicherweise im September und Oktober die Wohnung zwischenvermieten?

    Hättet Ihr irgendeinen Rat, wie wir uns am besten verhalten sollen?

    Vielen Dank im voraus!

  • Zitat

    Beide Lösungen gefallen mir eigentlich absolut nicht, aber die Kontaktmöglichkeiten sind nahezu ausgeschöpft

    Nö. Da gibt es noch die gute alte Post.

    Zitat

    Können wir ein berechtigtes Interesse daran anmelden, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden

    Das käme eventuell nur in Frage wenn der Vertrag noch längere Zeit, z. B. wegen Befristung oder Kündigungsverzicht, läuft. Scheint aber nicht der Fall zu sein.


    Zitat

    Hättet Ihr irgendeinen Rat, wie wir uns am besten verhalten sollen?

    Den Vermieter nochmals, per Einwurfeinschreiben, an sein Versprechen bezüglich Nachmieter erinnern.

    Antwortet er nicht oder lehnt dies ab, bleibt Euch nichts anderes übrig als bis zum letzten Tag den Vertrag einzuhalten.

    Eine fristlose Kündigung zu provozieren oder ohne Erlaubnis die Wohnung einem Dritten zu überlassen ist keine Gute Idee.

  • Zitat

    Nö. Da gibt es noch die gute alte Post.

    einmal versucht (bei der Kündigung) :D

    Zitat

    Das käme eventuell nur in Frage wenn der Vertrag noch längere Zeit, z. B. wegen Befristung oder Kündigungsverzicht, läuft. Scheint aber nicht der Fall zu sein.

    was heißt Kündigungsverzicht?
    und verstehe ich das richtig, dass diese Option dann bei befristeten Verträgen gar nicht besteht, da die ja alle innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden können?

    eine Mietszahlung einzubehalten wäre nicht gedacht, um gekündigt zu werden, sondern nur um mal irgendeine Antwort zu bekommen, da er auf alle anderen Versuche bislang einfach nicht reagiert - eine fristlose Kündigung würde ich schon allein wegen Kaution und den darauf folgenden Scherereien nicht provozieren

    eine Zwischenmiete bedarf vermutlich immer der expliziten Genehmigung durch den Vermieter?
    Ich hab mir gerde diesen Artikel durchgelesen.

    Könnten wir wegen

    Zitat

    Wird nur ein Teil der Räumlichkeiten untervermietet, hat der Hauptmieter nach § 553 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis.


    rein theoretisch zumindest die halbe Wohnung (ist eine zwei Zimmer Wohnung + Küche und Bad) zur Zwischenmiete freigeben, um die Miete, die wir doppelt zahlen müssten zumindest zu reduzieren?

    und als letzte Frage: bei dem Paragraph unten erwähnte gesetzliche Kündigungsfrist sind vermutlich die drei Monate?

    Zitat

    (1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

    vielen Dank für die Antworten

  • Zitat

    einmal versucht (bei der Kündigung)

    Reicht ja auch. Der Vermieter muß den Erhalt nicht bestätigen.

    Zitat

    was heißt Kündigungsverzicht?und verstehe ich das richtig, dass diese Option dann bei befristeten Verträgen gar nicht besteht, da die ja alle innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden können?

    Bei unbefristeten Verträgen.

    Kündigungsverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung in der Mieter und Vermieter für bestimmte Zeit auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten.

    Da Du den Begriff nicht kennst deutet darauf hin das ein solcher nicht vereinbart ist.

    Zitat

    eine Zwischenmiete bedarf vermutlich immer der expliziten Genehmigung durch den Vermieter?

    Richtig.


    Zitat

    und als letzte Frage: bei dem Paragraph unten erwähnte gesetzliche Kündigungsfrist sind vermutlich die drei Monate?

    So ist es. Und da Ihr ohnehin schon gekündigt habt ist das jetzt auch völlig irrelevant.

  • Zitat

    rein theoretisch zumindest die halbe Wohnung (ist eine zwei Zimmer Wohnung + Küche und Bad) zur Zwischenmiete freigeben, um die Miete, die wir doppelt zahlen müssten zumindest zu reduzieren?


    Rein theoretisch ja, aber selbst wenn der Vermieter die Genehmigung erteilt, würde ich mir das an eurer Stelle schwer überlegen.
    Ihr haftet gegenüber eurem Vermieter voll für alle Untaten eures Untermieters, seid soz. Vollbürgen eines euch evtl. unbekannten Menschen in diesem Mietverhältnis. Zieht er nicht rechtzeitig aus, und der Vermieter schaltet einen Anwalt ein, zahlt ihr.
    Zerstört er die Wohnung, macht Dinge kaputt, zahlt ihr.
    Dieses Risiko einzugehen würde ich mir wegen 2 Monatsmieten schwer überlegen.

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