ZitatNö. Da gibt es noch die gute alte Post.
einmal versucht (bei der Kündigung) ![]()
ZitatDas käme eventuell nur in Frage wenn der Vertrag noch längere Zeit, z. B. wegen Befristung oder Kündigungsverzicht, läuft. Scheint aber nicht der Fall zu sein.
was heißt Kündigungsverzicht?
und verstehe ich das richtig, dass diese Option dann bei befristeten Verträgen gar nicht besteht, da die ja alle innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden können?
eine Mietszahlung einzubehalten wäre nicht gedacht, um gekündigt zu werden, sondern nur um mal irgendeine Antwort zu bekommen, da er auf alle anderen Versuche bislang einfach nicht reagiert - eine fristlose Kündigung würde ich schon allein wegen Kaution und den darauf folgenden Scherereien nicht provozieren
eine Zwischenmiete bedarf vermutlich immer der expliziten Genehmigung durch den Vermieter?
Ich hab mir gerde diesen Artikel durchgelesen.
Könnten wir wegen
ZitatWird nur ein Teil der Räumlichkeiten untervermietet, hat der Hauptmieter nach § 553 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis.
rein theoretisch zumindest die halbe Wohnung (ist eine zwei Zimmer Wohnung + Küche und Bad) zur Zwischenmiete freigeben, um die Miete, die wir doppelt zahlen müssten zumindest zu reduzieren?
und als letzte Frage: bei dem Paragraph unten erwähnte gesetzliche Kündigungsfrist sind vermutlich die drei Monate?
Zitat(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
vielen Dank für die Antworten