Feuchte Wand und gewelltes Laminat

  • Guten Tag,

    Wir wohnen seit ca. 3 1/2 Monaten in einer neuen Wohnung. Kurze Zeit nach unserem Einzug haben sich im Parkett-Spannungen gezeigt, es entstanden Wellungen. Wir haben dies primär auf eine schlechte Verlegung ohne Dehnungsfuge zurückgeführt, weil die Wellungen besonders schlimm wurden, wenn man Wäsche in dem Zimmer getrocknet hatte, oder auch schon mal fast komplett zurückging, nachdem wir bei trockener Außenluft mehrere Stunden pro Tag gelüftet hatten.

    Den Zustand des Parketts wollten wir dem Vermieter mitteilen, haben es aber etwas vor uns hergeschoben.

    Dann vor ca. zwei Wochen haben wir Wasserflecken und einen feuchten Abschnitt im unteren Wandbereich in einer Ecke entdeckt, weshalb wir den Vermieter zeitnah angerufen haben. Dieser hat es sich dann angeguckt und meinte, dass man gewisse Ursachen ausschließen könnte und das deshalb die einzige Möglichkeit wäre, dass unsere Waschmaschine ausgelaufen sei. Deshalb möchte er uns in Haftung nehmen für den Zustand des Parketts, da es seiner Meinung nur unsere Schuld gewesen sein kann.

    Wir haben jedoch nie eine Überschwemmung durch die Waschmaschine bemerkt und halten es für sehr unwahrscheinlich, dass dies uns entgangen wäre. Der Vermieter meinte, er könne uns nicht trauen und für ihn sei die Sache klar. Haben wir eine Möglichkeit uns gegen diese Unterstellung zur Wehr zu setzen?

    Wir hätten gerne, dass ein unabhängiger Bausachverständige ein Urteil darüber trifft, aber der Vermieter möchte seine Gebäudeversicherung nicht einschalten und zu dem Zeitpunkt hatten wir noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ich persönlich schließe andere Möglichkeiten für die feuchte Wand nicht aus, z.B. hygroskopische Feuchte oder Kondensation. Außerdem musste eine Woche nachdem wir eingezogen sind, die Toilette ausgetauscht werden, weil sie das Bad beim Spülen überschwemmte (aber in Maßen, wir konnten es mit einem Wischmop aufwischen). Für mich bleibt es eine Möglichkeit, dass die Handwerker einen Fehler gemacht haben.

    MfG

    Nick

  • Wie soll man aus der Ferne erkennen können, woher die Feuchtigkeit tatsächlich kommt? Das dürfte gelinde gesagt unmöglich sein und Vermutungen werden dir nicht helfen. Dir bleibt nur die eigene Suche nach den Ursachen, oder du bestellst einen Bausachverständigen auf deine Kosten. Es gibt aber spezielle Handwerker, die sich auf das Auffinden von Leckagen spezialisiert haben. Vielleicht helfen die "Gelben Seiten" oder die örtliche Handwerkskammer weiter.

  • Laminat ist extrem feuchtigkeitsempfindlich. Meinen Mieter habe ich im Mietvertrag auf die Gefärdung hingewiesen.
    Inwieweit hier der Vermieter einen Hinweis darauf versäumt hat, kann ich nicht beurteilen.
    Eine besondere Empfindlichkeit des Belages auf Nässe ist für den Normalverbraucher in der Regel nicht ersichtlich.

    Fakt ist:
    1. Endweder ist es unsachgemäß verlegt(Dehnungsabstand fehlt oder zu gering; Dämmmatte fehlt oder ungeeignetes Material)
    2. Wasser verschüttet und nicht gleich bemerkt oder zu naß gewischt.

    Die genauer Ursache kann nur ein Sachverständiger vor Ort feststellen.

  • Danke für die Antworten. Allerdings hatte ich eher Informationen zum rechtlichen und nicht zum fachlichen Aspekt erwartet, schließlich ist das hier ein Forum zum Mietrecht. Mir ist klar, dass sich der rechtliche Aspekt evtl. von selbst erledigt wenn sich herausstellen wird, dass es sich z.B. um ein wiederkehrendes Problem handelt und die Ursache woanders gesucht werden muss.

    Allerdings wäre ich mir gerne über meine Rechte als Mieter klar geworden, da mir es seltsam vorkommt, dass der Vermieter als Nicht-Fachmann, basierend auf seiner persönlichen Meinung uns Sachbeschädigung unterstellt und wir beweisen müssen, dass er falsch liegt, indem wir z. B. einen Fachmann engagieren.

  • Dann engagieren Sie einen Sachverständigen und gehen damit in Vorkasse. Wer bestellt, bezahlt vorerst bis zur Klärung.
    Die Vorstellung, das Sie einen Sachverständigen beauftragen, welchen der Vermieter bezahlen soll, ist abwegig.
    Das war's zum rechtlichen Aspekt.

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