Guten Tag,
Wir wohnen seit ca. 3 1/2 Monaten in einer neuen Wohnung. Kurze Zeit nach unserem Einzug haben sich im Parkett-Spannungen gezeigt, es entstanden Wellungen. Wir haben dies primär auf eine schlechte Verlegung ohne Dehnungsfuge zurückgeführt, weil die Wellungen besonders schlimm wurden, wenn man Wäsche in dem Zimmer getrocknet hatte, oder auch schon mal fast komplett zurückging, nachdem wir bei trockener Außenluft mehrere Stunden pro Tag gelüftet hatten.
Den Zustand des Parketts wollten wir dem Vermieter mitteilen, haben es aber etwas vor uns hergeschoben.
Dann vor ca. zwei Wochen haben wir Wasserflecken und einen feuchten Abschnitt im unteren Wandbereich in einer Ecke entdeckt, weshalb wir den Vermieter zeitnah angerufen haben. Dieser hat es sich dann angeguckt und meinte, dass man gewisse Ursachen ausschließen könnte und das deshalb die einzige Möglichkeit wäre, dass unsere Waschmaschine ausgelaufen sei. Deshalb möchte er uns in Haftung nehmen für den Zustand des Parketts, da es seiner Meinung nur unsere Schuld gewesen sein kann.
Wir haben jedoch nie eine Überschwemmung durch die Waschmaschine bemerkt und halten es für sehr unwahrscheinlich, dass dies uns entgangen wäre. Der Vermieter meinte, er könne uns nicht trauen und für ihn sei die Sache klar. Haben wir eine Möglichkeit uns gegen diese Unterstellung zur Wehr zu setzen?
Wir hätten gerne, dass ein unabhängiger Bausachverständige ein Urteil darüber trifft, aber der Vermieter möchte seine Gebäudeversicherung nicht einschalten und zu dem Zeitpunkt hatten wir noch keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ich persönlich schließe andere Möglichkeiten für die feuchte Wand nicht aus, z.B. hygroskopische Feuchte oder Kondensation. Außerdem musste eine Woche nachdem wir eingezogen sind, die Toilette ausgetauscht werden, weil sie das Bad beim Spülen überschwemmte (aber in Maßen, wir konnten es mit einem Wischmop aufwischen). Für mich bleibt es eine Möglichkeit, dass die Handwerker einen Fehler gemacht haben.
MfG
Nick