Mieterhöhung bei Vertragswechsel und Maklergebühr

  • Hallo,

    Ich wohne mit zwei Mitbewohnern in Karlsruhe - Innenstadt-West. Einer meiner Mitbewohner will jetzt ausziehen und ein anderer zieht dafür ein. Wir stehen alle drei als Hauptmieter im Mietvertrag. Um den Mietvertrag ändern zu lassen, verweist uns die Hausverwaltung an einen Makler. Dieser verlangt für die Änderung 250€ zzgl. Mehrwertsteuer. Müssen wir diese zahlen und sind wir verpflichtet diesen Makler zu nutzen? Laut ihm ist das so, da wir sonst keine Möglichkeit haben, den Vertrag ändern zu lassen.

    Außerdem wurde uns jetzt mitgeteilt, dass bei der Änderung des Mietvertrages auch die Miete von 695€ auf 750€ erhöht werden soll. Laut Mietspiegel sollte unsere Wohnung jedoch 59qm x 11,42€= 677,32€ kosten (Quelle). Hier wurde uns jetzt gesagt, wir müssten zu dem Mietspiegel noch was dazurechnen, bezüglich der Lage und auch weil es sich bei uns um eine WG handelt. Es handelt sich hierbei um eine Wohnung im Dachgeschoss (4. OG). Zudem wurde die baugleiche Wohnung vor kurzem wohl auch zu diesem Preis vermietet (selber Vermieter). Stimmt das so? Und haben wir überhaupt eine Möglichkeit uns dagegen zu wehren und trotzdem den Mitbewohner zu wechseln?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Zitat

    Und haben wir überhaupt eine Möglichkeit uns dagegen zu wehren und trotzdem den Mitbewohner zu wechseln?

    Nein.

    Ihr habt keinen Anspruch auf Mitmieterwechsel. Wenn der Vermieter nicht will bleibt Euch nur die Kündigung des kompletten Vertrages.

  • Verstehe ich das richtig, dass wir somit nicht gezwungen sind, die Mietvertragsänderung durch den Makler durchführen zu lassen bzw. nicht für die Kosten aufkommen müssen?

  • Zitat

    Verstehe ich das richtig, dass wir somit nicht gezwungen sind, die Mietvertragsänderung durch den Makler durchführen zu lassen bzw. nicht für die Kosten aufkommen müssen?


    Damit hatte der link zwar nicht wirklich etwas zu tun, aber meiner Meinung nach sind Vertragsänderungen Verwaltertätigkeiten, die sich die Hausverwaltung nicht vergüten lassen darf. Was ein Makler damit zu tun haben soll weiss ich nicht.

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