Wir haben seit über 20 Jahren eine eigene Sat-Schüssel vorm Fenster hängen. Nun wurde das Gebäude verkauft und der neue Eigentümer sagt, wir sollen die Schüssel abbauen. Es gibt tatsächlich auch eine Anlage auf dem Dach, an dem mehrere Mieter sich dranhängen können. Diese wurde mal von einem ehemaligen Mieter für sich selbst angebracht. Nun will der Eigentümer das als Gemeinschafts-Sat-Anlage betreiben. Soweit so gut, nur läuft für uns kein Kabel von dieser Anlage in unsere Wohnung. Wie sollen wir uns also da dranklemmen? Müssen wir uns selbst darum kümmern oder ist das nicht Vermieterangelegenheit uns ein Kabel zu legen?
Wer muss Kabel zur Gemeinschafts-Sat-Anlage legen?
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Sunny83 -
24. Juli 2015 um 16:38 -
Erledigt
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Müssen wir uns selbst darum kümmern oder ist das nicht Vermieterangelegenheit uns ein Kabel zu legen?
Ganz schlicht und einfach geantwortet, ja, das ist eure Angelegenheit. Oder der Vermieter macht es und ihr zahlt jeden Monat eine Gebühr. Letzteres wird auf die Dauer bestimmt teurer. -
Darf ich mich mal an die Frage dranhängen: in meinem Mietvertrag steht, dass ich keine Sat-Schüssel benutzten darf, da Kabelfernsehen möglich ist. Ich würde aber trotzdem eigentlich lieber mein Fernsehen über die Sat-Schüssel beziehen, weil ich damit viel bessere Kanäle empfangen kann. Wenn das so im Vertrag festgelegt ist, darf ich das aber wirklich nicht oder?
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Richtig erkannt.
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in meinem Mietvertrag steht, dass ich keine Sat-Schüssel benutzten darf, da Kabelfernsehen möglich ist. Ich würde aber trotzdem eigentlich lieber mein Fernsehen über die Sat-Schüssel beziehen, weil ich damit viel bessere Kanäle empfangen kann. Wenn das so im Vertrag festgelegt ist, darf ich das aber wirklich nicht oder?
Der Vermieter muß Ihnen eine Möglichkeit bieten Radio und Fernsehen zu empfangen. Da Kabelfernsehen offensichtlich im Hause ist, habne Sie dazu Gelegenheit.
Wenn Sie was lieber hätten, müssen Sie sich das schon selbst besorgen.
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ist das nicht Vermieterangelegenheit uns ein Kabel zu legen?
Ein Kabel vom Verteiler bis in die Wohnung müsstet Ihr Euch schon selbst verlegen, wenn dies lt. MV nicht bereits zugesicherte Eigenschaft ist. -
Danke für die beiden Antworten! Das hat mir schon mal sehr geholfen.
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