Bagatellschaden oder nicht?

  • Hallo ihr lieben,

    ich habe am 15.06 eine Rechnung vom Vermieter erhalten wo ich die Kosten für eine Reparatur übernehmen soll.
    Die Reparatur betrifft die Heizung, ich bin am 1.mai gegen den heizungsregler gekommen und dabei ist er abgebrochen. Nun hatten sie sich drauf berufen Eigenverschulden. Jedoch hatte ich 1 woche zuvor dem Hausmeister um Rückruf gebeten, da der Drehknopf schon etwas locker war. Da es immer sehr schwer ist den Hausmeister zu erreichen soll man eine nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Aber es kam kein Rückruf um das Problem zu lösen. Naja und bevor ich einen neuen versuch starten konnte war er dann auch schon ab. tja da feiertag war, musste der notdienst her. da die heizung durch heizte und ich mich ja nun nicht aus kenne und nicht wusste was noch passieren kann, zwecks wasser.
    ich hatte dann beim vermieter widerspruch eingelegt und das alles geschildert. dieser wurde abgelehnt mit der begründung das die kosten von bagatellschäden zu erstatten sind.

    nun meine frage kann ich darauf einen erneuten widerspruch einlegen?
    Denn die Rechnung beträgt 193,22€
    laut mietvertrag sind im jahr 8% zulässig.
    das wird doch von der Kaltmiete berechnet, richtig?
    denn diese beträgt bei mir 187,16€ und so mit wären die 8% = 179,67€ fürs jahr.
    somit übersteigt doch die Rechnung die 8% grenze und ist somit nicht rechtens oder?

    danke im vorraus für eure hilfe

  • .......ich bin am 1.mai gegen den heizungsregler gekommen und dabei ist er abgebrochen. Nun hatten sie sich drauf berufen Eigenverschulden.

    Die Kleinreparaturklausel gilt nur für Verschleißschäden.
    Da es sich aber hier um eine durch Fahlässigkeit verursachte Beschädigung handelt, sind Sie voll haftbar.

  • Kilinum hat recht. Die Kleinreparaturklausel gilt nicht für Sachbeschädigung. Sonst könnte man ja mit einem Vorschlaghammer Wände einreissen, der Vermieter muss die für tausende EUR reparieren, will die Kosten vom verursachenden Mieter zurückholen, und der Mieter sagt "Ätsch, die Kleinreparaturklausel sagt, ich brauch keine Rechnung über 120 EUR zahlen"... passt nicht oder? ;)

  • Aber wenn man versucht den Schaden zu melden und nichts passiert vom vermieters seite aus, dann kann ja jeder vermieter warten bis es letzendlich kaputt geht und dann alles als eigenverschulden auf den mieter wälzen.
    Was soll ich als mieter denn noch machen als versuchen den defekt zu melden? Selber beheben darf man ja nicht, da man erst dem vermieter bescheid sagen muss.

  • Falsch.
    1. schriftliche (!!!!!) Mängelmeldung (per POST, nicht per Spielzeug) mit Fristsetzung
    2. wenn nichts geschieht: Nachfrist setzen und Androhen einer Ersatzvornahme unter Geltendmachung der Kosten
    3. Wenn immer noch nichts geschieht: Firma beauftragen, Kosten einfordern, Androhung der Aufrechnung mit der Miete

  • Wenn Sie den Schaden verursacht haben, sind Sie auch für die Reparatur in der Gänze verantwortlich. Der Vermieter hat damit ursächlich nichts zu tun. Sie haben ihn davon pflichtgemäß informiert. Er hat das reparieren lassen und die Kosten Ihnen hier zu Recht 100% in Rechnung gestellt. Eine kleine Reduzierung wäre höchstens um den Zeitwert möglich, aber wohl kaum nennenswert.

  • nice girl
    den Schaden hast Du verursacht und somit ist es Deine Pflicht, diesen wieder zu beheben. Melde es Deiner Privathaftpflicht-Ver-
    sicherung, hast Du doch, oder?.

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