Hallo ihr lieben,
ich habe am 15.06 eine Rechnung vom Vermieter erhalten wo ich die Kosten für eine Reparatur übernehmen soll.
Die Reparatur betrifft die Heizung, ich bin am 1.mai gegen den heizungsregler gekommen und dabei ist er abgebrochen. Nun hatten sie sich drauf berufen Eigenverschulden. Jedoch hatte ich 1 woche zuvor dem Hausmeister um Rückruf gebeten, da der Drehknopf schon etwas locker war. Da es immer sehr schwer ist den Hausmeister zu erreichen soll man eine nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Aber es kam kein Rückruf um das Problem zu lösen. Naja und bevor ich einen neuen versuch starten konnte war er dann auch schon ab. tja da feiertag war, musste der notdienst her. da die heizung durch heizte und ich mich ja nun nicht aus kenne und nicht wusste was noch passieren kann, zwecks wasser.
ich hatte dann beim vermieter widerspruch eingelegt und das alles geschildert. dieser wurde abgelehnt mit der begründung das die kosten von bagatellschäden zu erstatten sind.
nun meine frage kann ich darauf einen erneuten widerspruch einlegen?
Denn die Rechnung beträgt 193,22€
laut mietvertrag sind im jahr 8% zulässig.
das wird doch von der Kaltmiete berechnet, richtig?
denn diese beträgt bei mir 187,16€ und so mit wären die 8% = 179,67€ fürs jahr.
somit übersteigt doch die Rechnung die 8% grenze und ist somit nicht rechtens oder?
danke im vorraus für eure hilfe