Hallo,
habe mal eine Frage bezüglich der Auslegung dieser Mietvertragsklausel:
Die Mieterin hat sich im Fall der Kündigung des Zweitmieters um einen geeigneten Zweitmieter zu kümmern und diesen mit dem Vermieter abzustimmen. Verbleibt die Mieterin durch eine Kündigung des Zweitmieters alleine in der Wohnung, so muss sie deren Verpflichtungen aus deren Vertragsverhältnis mit dem Vermieter nachkommen.
Vorliegend handelt es sich um zwei Hauptmieter mit getrennten Mietverträgen.
In welcher Position befindet sich die verbleibende Mieterin nach Kündigung des Zweitmieters? Ist sie mit Ausscheiden des Zweitmieters aus dem Mietvertrag alleinige Hauptmieterin und könnte aufgrund eines berechtigten Interesses wirtschaftlicher Art das Zimmer des ehemaligen Zweitmieters untervermieten, oder ist sie vorrangig zur Suche eines neuen Zweitmieters verpflichtet?
Verzweifle hieran noch & bin sehr dankbar für jede Hilfe ![]()
Liebe Grüße