Ah danke
okay, also im Prinzp unwirksam?
Meinerseits besteht halt schon ein Interesse alleinige Hauptmieterin zu sein und dann dementsprechend unterzuvermieten, weil ich mit dem jetzigen Zweitmieter sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe, und in so einem Falle dann eine Handhabe gegen einen sich eventuell als schlimm entpuppenden Zweitmieter hätte...
Nur muss das berechtigte Interesse zur Untervermietung ja erst nach Vertragsschluss entstehen (was ja bedeuten würde, dass ich, sollte mein jetziger Zweitmieter mir sein Vertragsverhältnis übertragen, dieses berechtigte Interesse - nämlich wirtschaftlicher Art- schon vor Vertragsschluss hatte, oder?)
Insofern wäre ein Verbleiben als alleinige Hauptmieterin schon in meinem Sinne, nur wenn die Klausel eh unwirksam ist, ist das ja egal^^
Alles so furchtbar verwirrend^^
Viele Grüße