Ausscheiden des Zweitmieters

  • Hallo,

    habe mal eine Frage bezüglich der Auslegung dieser Mietvertragsklausel:


    Die Mieterin hat sich im Fall der Kündigung des Zweitmieters um einen geeigneten Zweitmieter zu kümmern und diesen mit dem Vermieter abzustimmen. Verbleibt die Mieterin durch eine Kündigung des Zweitmieters alleine in der Wohnung, so muss sie deren Verpflichtungen aus deren Vertragsverhältnis mit dem Vermieter nachkommen.

    Vorliegend handelt es sich um zwei Hauptmieter mit getrennten Mietverträgen.
    In welcher Position befindet sich die verbleibende Mieterin nach Kündigung des Zweitmieters? Ist sie mit Ausscheiden des Zweitmieters aus dem Mietvertrag alleinige Hauptmieterin und könnte aufgrund eines berechtigten Interesses wirtschaftlicher Art das Zimmer des ehemaligen Zweitmieters untervermieten, oder ist sie vorrangig zur Suche eines neuen Zweitmieters verpflichtet?

    Verzweifle hieran noch & bin sehr dankbar für jede Hilfe :)

    Liebe Grüße

  • Wenn für dein Mietverhältnis ein eigenständiger Vertrag besteht, dann geht dich die Klausel nichts an. Leerstand einer Wohnung, bzw. eines Zimmers geht immer zulasten des Vermieters, auch wenn im Mietvertrag etwas anderes steht.

    Du musst dich noch nicht einmal um einen neuen Mieter kümmern, das ist einzig Sache der Vermieterin.

  • Ah danke :) okay, also im Prinzp unwirksam?

    Meinerseits besteht halt schon ein Interesse alleinige Hauptmieterin zu sein und dann dementsprechend unterzuvermieten, weil ich mit dem jetzigen Zweitmieter sehr schlechte Erfahrungen gemacht habe, und in so einem Falle dann eine Handhabe gegen einen sich eventuell als schlimm entpuppenden Zweitmieter hätte...

    Nur muss das berechtigte Interesse zur Untervermietung ja erst nach Vertragsschluss entstehen (was ja bedeuten würde, dass ich, sollte mein jetziger Zweitmieter mir sein Vertragsverhältnis übertragen, dieses berechtigte Interesse - nämlich wirtschaftlicher Art- schon vor Vertragsschluss hatte, oder?)
    Insofern wäre ein Verbleiben als alleinige Hauptmieterin schon in meinem Sinne, nur wenn die Klausel eh unwirksam ist, ist das ja egal^^

    Alles so furchtbar verwirrend^^

    Viele Grüße

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