Mietkautionskonto aufgelöst - Mietkaution wird dennoch einbehalten

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage an Euch, auf die ich noch keine eindeutige Antwort im Netz gefunden habe:

    Zum 31.05.15 habe ich mein altes Mietverhältnis gekündigt – das Mietkautionskonto wurde in diesem Zeitraum ebenfalls von beiden Seiten aufgelöst! Dennoch behält sich die Ex-Vermieterin die Kaution (die sich nun auf ihrem Privatkonto befindet) ein, bis ein Versicherungsfall entschieden ist (Kratzer im Boden – Versicherung soll zahlen). Meine Frage: ist das nun rechtens? Darf sich die Vermieterin die Kaution auch weiterhin einbehalten bis zum Beispiel auch die Nebenkostenendabrechnung erhoben wurde? Oder hat sie einen Fehler begangen, den sie nun versucht zu kaschieren, indem sie auf keine Nachricht mehr reagiert?

    Wie sieht da die Gesetzeslage aus?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
    Hennes

  • Vielen Dank Mainschwimmer für die schnelle Antwort. Den Link kenne ich schon und er gibt mir leider auch keine eindeutige Antwort auf meine oben gestellte Frage. Laut § 551 BGB ist es nicht erlaubt, dass das Geld auf dem Privatkonto des Vermieters verwahrt wird - hätte das Kautionskonto noch bestand, hätte ich kein Problem mit der späteren Rückzahlung. Aber wie sieht es nun rechtsmäßig aus? Darf der Vermieter dennoch das Geld einbehalten, bis sie die Versicherung entschieden hat, ob sie den Schaden zahlt oder nicht?

  • Aber wie sieht es nun rechtsmäßig aus? Darf der Vermieter dennoch das Geld einbehalten, bis sie die Versicherung entschieden hat, ob sie den Schaden zahlt oder nicht?

    Du schreibst, dass du den Link kennst. Das reicht aber nicht, du musst auch lesen und was wichtiger ist, auch verstehen, was dort geschrieben ist. Insbesondere der Begriff Sicherungsbedürfnis sollte dir was sagen.

  • Nun, ich verstehe schon was (zumindest mit Sicherungsbedürfnis) gemeint ist. Lass mich die Frage dann anders formulieren: Greift in meinem Falle nicht § 551 BGB?? Meine Vermieterin darf also mein Geld auf ihrem Privatkonto verwahren, nachdem das Mietkautionskonto von uns beiden einvernehmlich aufgelöst wurde? Sie darf also über eine Summe von 1500 Euro frei verfügen und bis zu einem halben Jahr zurückbehalten, obwohl im Übergabeprotokoll kein Schaden oder sonstige Forderungen vermerkt wurden?
    Versteh mich nicht falsch, ich will einfach nur auf Nummer sicher gehen ;)

    Danke vorab.

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