Vorgaben Heizkörperablesungen

  • Hallo zusammen,

    leider habe ich in der Forensuche bisher keine passenden Antworten auf meine Fragen gefunden, daher beginne ich hier ein neues Thema...

    Ich bin zum 01.10.2014 in eine neue Wohnung gezogen. In dieser Wohung gibt es digitale Zähler an allen Heizkörpern der Firma Techem. Beim der Übergabe mit der Vormieterin einer Kollegin und dem Hausmeister haben wir natürlich den Strom abgelesen, nicht aber die Heizungen, weil es hieß die Heizungen werden eben von außen abgelesen. Allerdings wurden die Zähler erst zum Jahreswechsel auf 0 gestellt. Kann es sein, dass eine Ablesung erfolgte ohne zurück setzen?

    Ich lese jeden Monat alle Zähler ab, weil ich dann den Verbrauch im Blick habe und das habe ich auch seit Einzug immer dokumentiert, den ersten Stand (am Tag der Übergabe) im Beisein meiner Kollegin. Ich habe fast den ganzen Winter nicht heizen müssen, da die Rohre zu den Wohnungen über mir immer so heiß waren, hat mir das immer gereicht. Klar für die "Verschwender" muss ich ja einen Teil mit zahlen, da ja nur 70 Prozent über Verbrauch gehen.
    Mich interessiert jetzt, was die Ablesung bei Techem selber beinhaltet. Ich habe bei meinem alten Vermieter immer nur die Ablesestände bekommen, die waren auch korrekt, aber irgendwo im WWW habe ich mal gelesen, dass die beim Auslesen auch Monatswerte dokumentieren. Weiß da jemand näher Bescheid? Anhand solcher Werte müsste ja auch bei einer nicht erfolgten Messung ersichtlich sein, wie der Stand war...

    Viele Grüße

    Mietermithund

    Viele Grüße

    Mietermithund

  • Viele elektrischen Heizkostenverteiler speichern jeden Monat die jeweiligen Stände. Wenn die dann mit der Jahresablesung ausgelesen werden, bekommt man auch die einzelnden Monatswerte.

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