Ärger mit dem Vermieter, Vertragsänderung

  • Hallo, ich habe drei Probleme.
    Ich bin im Dezember in eine Wohnung gezogen, der Vermieter kam mir schon von Anfang an sehr unfreundlich und abweisend entgegen.

    In einer ziemlich bösen Mail hat er mir mitgeteilt, dass ich 'rausgeworfen' werde.
    Eine richtige Kündigung hat von seiner Seite aus aber bisher noch nicht stattgefunden.
    Nun wohne ich schon in einer neuen Wohnung er verlangt aber von mir, dass ich die Miete bis Oktober noch bezahle. Was ich natürlich verweigere.
    Das nächste Problem ist, dass er meinem Nachmieter, den ich selbst organisieren musste, fest zugesagt hat, dass er im August einziehen kann. Jetzt plötzlich hat er mir mitgeteilt, dass er doch erst im September dort einziehen kann. Obwohl das Zimmer freistehend. Ausserdem hat er für ihn den Mietvertrag geändert, dass der Nachmieter jetzt mehr Miete bezahlen muss.
    Ist das alles rechtskräftig? Kann er das einfach so machen? Die Schlüssel habe ich schon abgegeben.

  • Hallo,

    Zitat

    Eine richtige Kündigung hat von seiner Seite aus aber bisher noch nicht stattgefunden.

    Dann wurde das Mietverhältnis auch nicht beendet.

    Zitat

    er verlangt aber von mir, dass ich die Miete bis Oktober noch bezahle. Was ich natürlich verweigere.

    Siehe oben: Das Mietverhältnis ist gar nicht gekündigt. Du musst also nicht nur bis Oktober zahlen, sondern theoretisch bis zum St. Nimmerleinstag.

    Zitat

    Das nächste Problem ist, dass er meinem Nachmieter, den ich selbst organisieren musste, fest zugesagt hat, dass er im August einziehen kann. Jetzt plötzlich hat er mir mitgeteilt, dass er doch erst im September dort einziehen kann. Obwohl das Zimmer freistehend. Ausserdem hat er für ihn den Mietvertrag geändert, dass der Nachmieter jetzt mehr Miete bezahlen muss.

    Nachmietervereinbarungen interessieren dich nicht. Du hast einen Vertrag mit dem Vermieter. Mit wem der Vermieter hinterher Verträge abschließt und zu welchen Konditionen, ist unerheblich. Interessanterweise kann er gar keinen Vertrag mit einem Nachmieter abschließen, so lange dein Vertrag nicht gekündigt ist.

    Zitat

    Ist das alles rechtskräftig? Kann er das einfach so machen? Die Schlüssel habe ich schon abgegeben.

    Hier ist gar nichts rechtskräftig. Aufgrund der fehlenden Kündigung könnest Du dir die Schlüssel holen und wieder einziehen.

    Ansonsten klingt das alles ziemlich verwirrend. Warum bist Du ausgezogen, wenn das Mietverhältnis gar nicht gekündigt wurde? Warum gibt es einen Nachmieter für ein ungekündigtes Mietverhältnis?

    Als Tipp: Kündige das Mietverhältnis fristgemäß zum 31.10.2015 und betrachte die ganze Geschichte als Lehrgeld. Kündigst Du nicht, kann der Vermieter dich auch über den Oktober hinaus haftbar machen (z.B. wenn der Nachmieter abspringt).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (17. Juli 2015 um 15:29)

  • Du beliebst zu scherzen.

    Ohne wirksame Kündigung oder Aufhebungsvertrag mußt Du Miete bis zum Sanktnimmerleinstag zahlen.

    Deinen organisierten Nachmieter müßte der Vermieter gar nicht akzeptieren.

    Und wenn doch steht es ihm frei ab wann er mit diesem einen Vertrag zu welchen Konditionen abschließt.

  • Die Mail die mir der Vermieter geschrieven hat war ein Rauswurf und er hat gesagt er wird mir die Kündigung zukommen lassen. Er hat gesagt dass damit das Mietverhältnis beendet ist.
    Und er hat mich daraufhin aufgefordert einen Nachmieter zu suchen.

    Ja mein Plan war jetzt auch mir den Schlüssel wieder zu holen, wenn er nicht mit sich reden lässt und ihm dann einfach ein bisschen auf den Geist zu gehen. Du hättest miterleben müssen wie er drauf ist..

  • Mietverträge müssen per Gesetz in Schriftform erfolgen.

    Folglich existiert bis dato keine Kündigung.

    Dein Plan könnte nach hinten los gehen.

    Sprich der Vermieter macht mit dem von Dir gesuchten Kandidaten gar keinen Vertrag oder erst zum 1.11., 1.12. usw. usw.

  • Mietverträge müssen per Gesetz in Schriftform erfolgen.


    Kleine Korrektur, hier ist die Kündigung eines Mietverhältnisses gemeint. Solch eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  • Kleine Korrektur, hier ist die Kündigung eines Mietverhältnisses gemeint. Solch eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

    Danke für die Korrektur. Ich meinte natürlich die Kündigung.

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