Hallo zusammen,
Vermieter, will das ich meinen Vater von der gemeinsamen Wohnung die ca 66m², 2 Zimmer hat abmelde, da eine "überbelegung" vorhanden ist bei 3 Personen. Außerdem soll Die Freundin und Vater weder genehmigt noch Geduldete Personen sein die in meiner Wohnung Leben.
Person 1: ich
Person 2: Lebensgefährtin
Person 3: Vater
Fehler den ich gemacht habe ich habe Vater/Freundin erst beim Bezirksamt angemeldet und habe dann der alten vermieterin Telefonisch informiert....
Vater Schläft im 33m² Wohnzimmer
Ich und Freundin schlafen im 13m²
Ich suche § die ich Dem Vermieter an "Die Nase" halten kann
ich suche § für
- Belegung/überbelgung
- Einen § wo drin steht das der Vermieter nicht die Lebensgefährtin rauswerfen kann weil ein gemeinsames Interesse da ist zum zusammen Leben und alt werden.
- Einen § wo drin steht das die nicht meine Vatter rauserfen können da es mein nächster Familienangehöriger ist.
Gruß
Milano