aufblasbarer Pool genehmigungspflichtig?

  • Hallo zusammen, ich habe ein Problem.
    Wir wohnen in einem Dreifamilienhaus in der Erdgeschosswohnung zur Miete mit Gartenbenutzung. Der Garten wird nur von uns und dem Ehepaar in der mittleren Wohnung genutzt. Jetzt möchte ich in dem ca. 80 qm grossen Garten einen aufblasbaren Pool von 3 m Durchmesser aufstellen. Das Ehepaar über uns ist damit nicht einverstanden. Die Wiese würde zerstört und man hätte nicht genügend Platz für Sitzgelegenheiten. Dies ist aber nicht der Fall. Der Garten ist zwar an den Rändern reichlich bepflanzt, aber es ist reich Freifläche vorhanden. Nun habe ich den Vermieter kontaktiert. Er will den Pool nur genehmigen, wenn alle damit einverstanden sind. Meine Frage: Muss ich die Aufstellung genehmigen lassen, oder kann ich das Ding auch ohne diese aufstellen? Wir haben eigentlich, obwohl dieses Ehepaar manchmal sehr bestimmend ist, ein gutes Verhältnis zu ihnen. Ich möchte auch den Hausfrieden erhalten, aber auf den Pool nicht verzichten. Es wäre auch keine bauliche Massnahme die ich beantragen müsste. Wie soll ich mich verhalten?

  • Rechtlich gesehen ist der Garten zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgesehen, wie auch z.B. das Treppenhaus oder der Flur.
    Dort haben Sie auch nur mit Erlaubnis des Vermieters Gegenstände aufzubewahren. Ick kann die Position des Vermieters durchaus verstehen, das er sich mit seinen Mietern nicht mehr als nötig anlegen will.

    Das zur rechtlichen Seite!

    Im übrigen haben Sie verschwiegen, ob die Aufstellung des Pools längerfristig erfolgen soll oder nicht.
    Damit könnte das ganze Problem etwas durchsichtiger und verständlicher werden.

  • Ein Pool mit 3 m Durchmesser nimmt ja schon eine ganz große Fläche im Rasen/Garten ein. Wenn der Pool im Winter entfernt wird,
    sieht der Rasen entsprechend aus, das mußt Du eben berücksichtigen.

  • Der Pool soll nur in der Sommersaison ca. Mai bis September aufgebaut sein. Die Wiese wird selbstverständlich danach von mir wieder in Ordnung gebracht.

  • ...... und genau hier liegt das Problem. Ich würde Ihnen eine Erlaubnis zum Aufstellen für ein halbes Jahr auch nicht erteilen, zumal der andere Vermieter was dagegen hat.

  • Sorry Kolinum, mich interessiert nicht was sie erlauben würden. Es geht ums Prinzip. Ausserdem ist nicht der Vermieter, sondern der andere Mieter dagegen. Nichts für ungut, aber ich denke es geht hierbei nicht um den Zeitraum, sondern um den Grundsatz.

    Trotzdem schon mal Danke für die Kommentare

    Einmal editiert, zuletzt von Ralf (15. Juli 2015 um 20:58)

  • Der Vermieter kann eine Aufstellung erlauben, muss er aber nicht.
    Grundsätzlich agiert der Vermieter hier aber völlig richtig, in dem er die Erlaubnis von der Zustimmung der anderen Mieter abhängig macht.
    Da der Garten zu den gemeinschaftlich genutzten Flächen gehört, haben hier auch die anderen Mieter ein Wörtchen mitzureden.

    Hier bleibt nur die Einigung mit den Nachbarn. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Es wird ein Grundsatz gewünscht?
    Grundsätzlich hat der Mieter Aktionen, die den Mietgegenstand beschädigen, zu unterlassen. (Schadhafter Rasen nach mehreren Monaten Pool)
    Grundsätzlich hat der Mieter Aktionen, die andere Mieter daran hindern den von Ihnen mit nutzbaren Mietgegenstand zu nutzen, zu unterlassen. (Andere Mieter können den Garten nicht mehr so frei nutzen wegen des Pools)

    Grundsätzlich ist der Mieter, der gegen die oben genannten Punkte verstößt schadensersatzpflichtig gegenüber dem Vermieter (Mietminderung der anderen Mieter, weil sie den Garten nicht mehr so mitnutzen können wir sonst, Schadensersatz für beschädigten Rasen)

    Besonders dann, wenn es keine Wasseruhren gibt und das private Planschbecken mit Wasser gefüllt wird, für das letztendlich das ganze Haus zahlt, können weitere Forderungen kommen.

    Und guterletzt macht sich der Mieter mit dieser Aktion auch abmahnbar, und bei Widerholung kündbar.


  • ...
    Ich möchte auch den Hausfrieden erhalten, aber auf den Pool nicht verzichten.
    ...
    Der Pool soll nur in der Sommersaison ca. Mai bis September aufgebaut sein. Die Wiese wird selbstverständlich danach von mir wieder in Ordnung gebracht.

    Hallo,

    mit dem Hausfrieden klingt für mich etwas gegensätzlich. Du willst den Frieden erhalten, wenn du deine Interessen vollständig durchsetzen kannst.

    Ich sehe es genauso, wie die anderen Forumsteilnehmer, der Vermieter ist hier im Recht und auch gut beraten, wir das nicht gegen den Willen der anderen Partei zu erlauben.

    Witzig finde ich das mit der Wiese. Hast du schonmal gesehen, wie es aussieht, wenn auf dem Rasen etwas für ein halbes Jahr gestanden hat. Wenn ja, wie willst du denn eine kahle Stelle im Rasen in der Zeit ab September wieder in Ordnung bringen? Da müßtest du schon fertige Grashalme transplantieren.

    Du kannst nur versuchen, deine Nachbarn zu überzeugen. Sonst kannst du das vergessen.

    Gruß
    H H

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