Beiträge von Ralf

    Sorry Kolinum, mich interessiert nicht was sie erlauben würden. Es geht ums Prinzip. Ausserdem ist nicht der Vermieter, sondern der andere Mieter dagegen. Nichts für ungut, aber ich denke es geht hierbei nicht um den Zeitraum, sondern um den Grundsatz.

    Trotzdem schon mal Danke für die Kommentare

    Hallo zusammen, ich habe ein Problem.
    Wir wohnen in einem Dreifamilienhaus in der Erdgeschosswohnung zur Miete mit Gartenbenutzung. Der Garten wird nur von uns und dem Ehepaar in der mittleren Wohnung genutzt. Jetzt möchte ich in dem ca. 80 qm grossen Garten einen aufblasbaren Pool von 3 m Durchmesser aufstellen. Das Ehepaar über uns ist damit nicht einverstanden. Die Wiese würde zerstört und man hätte nicht genügend Platz für Sitzgelegenheiten. Dies ist aber nicht der Fall. Der Garten ist zwar an den Rändern reichlich bepflanzt, aber es ist reich Freifläche vorhanden. Nun habe ich den Vermieter kontaktiert. Er will den Pool nur genehmigen, wenn alle damit einverstanden sind. Meine Frage: Muss ich die Aufstellung genehmigen lassen, oder kann ich das Ding auch ohne diese aufstellen? Wir haben eigentlich, obwohl dieses Ehepaar manchmal sehr bestimmend ist, ein gutes Verhältnis zu ihnen. Ich möchte auch den Hausfrieden erhalten, aber auf den Pool nicht verzichten. Es wäre auch keine bauliche Massnahme die ich beantragen müsste. Wie soll ich mich verhalten?

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