Sonderkündigung bei erneutem Wasserrohrbruch

  • Hallo zusammen!

    Ich wohne in einem etwas in die Jahre gekommenen Mietshaus. Letztes Jahr im Oktober gab es im Bad einen Wasserrohrbruch an der Heisswasserleitung. Die Reparatur mit allem drum und drun ( Lamitnat entfernt, HolzEstrich entfernt, Tocknungsgeraete) dauerte so ca 2 Monate, in welcher Zeit ich keine Dusche hatte und Katzenwäsche am waschbecken vollziehen musste. Ich habe die Miete gekürzt und warte bis heute noch auf Rückzahlung des Geldes für den Stromverbauch der Trocknungsgeräte.

    Nun habe ich die Befürchtung, dass im Bad ein erneuter Rohrbruch ist ( Wasserflecken in den Fliesen um Dusche, noch nicht bestaetigt, da weder Hausmeister noch Verwaltung ans Telefon gehen)

    Meine Frage ist nun, ob, falls eine erneuter Rohrbruch vorliegt, ich die Möglichkeit habe vom Sonderkündigungsrecht Nutzen zu machen, da ich den Sommer 2015 nicht schon wieder 2 Monate ohne Dusche verbringen möchte!

    Vielen Dank im Vorraus

    LauraJen

  • Hallo,

    Zitat


    Meine Frage ist nun, ob, falls eine erneuter Rohrbruch vorliegt, ich die Möglichkeit habe vom Sonderkündigungsrecht Nutzen zu machen, da ich den Sommer 2015 nicht schon wieder 2 Monate ohne Dusche verbringen möchte!

    Nein, Du hast kein Sonderkündigungsrecht. Dies wäre nur gegeben, wenn die gesamte Wohnung nicht nutzbar wäre. Hier hilft nur eine Mietminderung, bzw. eine ordentliche fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gilt denn eine Wohnung als bewohnbar, in der sich im Flur kein Bodenbelag befindet, 24 Std Lärm am Tag durch Trocknungsgeräte in Flur, Bad und Küche herrscht und keine Körperpflege betrieben werden kann, weil die Dusche ausgebaut ist die einzige Möglichkeit wäre. Und wenn das kalte Wasser abgestellt wird, man nur 50 Grad heisses Wasser zur Verfügung hat, an dem man sich verbrennt, wenn man sich wäscht und spült und das ganze wieder für 2 Monate lang?

    So war es zumindest beim letzten Mal :(

  • Zitat

    Gilt denn eine Wohnung als bewohnbar, in der sich im Flur kein Bodenbelag befindet, 24 Std Lärm am Tag durch Trocknungsgeräte in Flur, Bad und Küche herrscht und keine Körperpflege betrieben werden kann, weil die Dusche ausgebaut ist die einzige Möglichkeit wäre.

    Eine Wohnung ist dann unbewohnbar, wenn eine nachweisliche Gesundheitsgefährdung vorliegt, bzw. wenn die Wohnung abgebrannt, oder das Dach/die Decke weggeflogen ist.
    Trotz Lärm oder fehlendem Fußboden ist eine Wohnung faktisch immer noch bewohnbar.

    Ansonsten: Hast Du eine Wohnung, die Du sofort beziehen kannst? Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung müsstest Du nämlich eben auch sofort ausziehen. Eine Frist gibt es da nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mh, okay. Das ist natürlich noch extremer, bei Brand etc, verständlich.

    Nein, die habe ich noch nicht, da ich mir erstmal einen Überblick verschaffen möchte, was ggf möglich wäre. Ist ja noch nicht sicher, ob wirklich wieder ein Rohrbruch vorliegt.

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