Beiträge von LauraJen

    Gilt denn eine Wohnung als bewohnbar, in der sich im Flur kein Bodenbelag befindet, 24 Std Lärm am Tag durch Trocknungsgeräte in Flur, Bad und Küche herrscht und keine Körperpflege betrieben werden kann, weil die Dusche ausgebaut ist die einzige Möglichkeit wäre. Und wenn das kalte Wasser abgestellt wird, man nur 50 Grad heisses Wasser zur Verfügung hat, an dem man sich verbrennt, wenn man sich wäscht und spült und das ganze wieder für 2 Monate lang?

    So war es zumindest beim letzten Mal :(

    Hallo zusammen!

    Ich wohne in einem etwas in die Jahre gekommenen Mietshaus. Letztes Jahr im Oktober gab es im Bad einen Wasserrohrbruch an der Heisswasserleitung. Die Reparatur mit allem drum und drun ( Lamitnat entfernt, HolzEstrich entfernt, Tocknungsgeraete) dauerte so ca 2 Monate, in welcher Zeit ich keine Dusche hatte und Katzenwäsche am waschbecken vollziehen musste. Ich habe die Miete gekürzt und warte bis heute noch auf Rückzahlung des Geldes für den Stromverbauch der Trocknungsgeräte.

    Nun habe ich die Befürchtung, dass im Bad ein erneuter Rohrbruch ist ( Wasserflecken in den Fliesen um Dusche, noch nicht bestaetigt, da weder Hausmeister noch Verwaltung ans Telefon gehen)

    Meine Frage ist nun, ob, falls eine erneuter Rohrbruch vorliegt, ich die Möglichkeit habe vom Sonderkündigungsrecht Nutzen zu machen, da ich den Sommer 2015 nicht schon wieder 2 Monate ohne Dusche verbringen möchte!

    Vielen Dank im Vorraus

    LauraJen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!