Wer regelt die Nachtruhezeiten...Mietvertrag? Oder Gesetz?

  • Hallo,

    ich wohne bei einer Genossenschaft.
    Ein recht pedantischer Nachbar pocht darauf, dass wie im Mietvertrag steht ab 21 Uhr Nachtruhe herschen soll.
    Laut Gesetz ist aber doch erst ab 22 Uhr Nachtruhe.
    Was ist jetzt für mich als Mieter bindend..der Mietvertrag oder das Gesetz?
    Gleiches bei der Mittagsruhe.. laut Mietvertrag ist Mittagsruhe von 13-15 Uhr aber laut Gesetz gibt es doch gar keine Mittagsruhe.
    Was ist für mich als Mieter bindend.?

    Danke schon mal im Voraus....

  • Zitat

    Was ist jetzt für mich als Mieter bindend..der Mietvertrag oder das Gesetz?

    Welches Gesetz meinst Du? Das Bundesimmissionsschutzgesetz, bzw. die Lärmschutzverordnungen der einzelnen Länder? Diese beziehen sich aber nur auf Lärmobergrenzen, die durch den Betrieb von Arbeitsmaschinen entstehen und haben mit Geräuschentwicklungen innerhalb eines Mietbereiches, bzw. eines Hauses recht wenig zu tun.

    Bindend sind die in der Hausordnung festgelegten Ruhezeiten. Nachtruhe heißt aber nicht, dass Du dich stillschweigend ins Bett verkriechen musst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich möchte wissen ob ich jetzt ab 21 Uhr nachtruhe einhalten muss, wie es im Mietvertrag steht oder ab 22 Uhr wie es zb hier dargestellt wird: Stichwort Nachtruhe: Die Nachtruhe wird zum Beispiel durch die Immissionsgesetze der Länder besonders geschützt. Das heißt zwischen 22 und 6 Uhr sind alle Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören.
    Ich möchte eben wissen was für mich bindend ist.

  • Zitat

    Ich möchte wissen ob ich jetzt ab 21 Uhr nachtruhe einhalten muss, wie es im Mietvertrag steht

    Das habe ich Dir doch schon in dem letzten Beitrag beantwortet. Die Lärmschutzverordnungen der einzelnen Länder und das BImSchG beziehen sich in der Regel auf Geräuschentwicklungen im öffentlichen Bereich. Hier wurde innerhalb der Hausgemeinschaft eine andere Lösung gefunden.
    Selbst wenn in der Hausordnung eine Ruhezeit festgelegt wurde, heißt das nur, dass Du keine lärmintensiven Arbeiten durchführen musst. Du kannst aber völlig normal Fernsehen, Musik hören, etc.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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