Unverschuldeter Wasserschaden durch defektes Eckventil in Küche

  • Hallo an alle,

    ich hatte einen unverschuldeten Wasserschaden in meiner Wohnung am Freitag nachmittag durch ein defektes Eckventil. Dadurch stand meine komplette wohnung unter wasser. Ich war an dem Wochenende nicht zu Hause und wurde sowohl vom Hausverwalter wie vom Hausmeister nicht vom Wasserschaden informiert bis ich Montag abend vor einer verschlossenen Wohnungstür stand und zur Polizei musste um meine Schlüssel abzuholen. Aufgrund der Schadensgröße muss die komplette 1-Zimmerwohnung getrocknet werden. Nun zu meiner Frage, mein Hausverwalter will dass ich die Kosten für den Umzug übernehme um Baufreiheit zur Mängelbeseitigung zu schaffen. Muss ich die Kosten übernehmen? Ich bin erst vor einem Monat in die Wohnung eingezogen und hatte bis dahin keine Hausratversicherung abgeschlossen.
    Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Schönen Abend an alle

  • Alle Kosten, die hier im Zusammenhang mit deinem Hausrat entstehen, werden von der Hausratversicherung getragen (also auch das Abtransportieren von Möbeln).

    Die Gebäudeversicherung trägt nur die Kosten, die mit der Instandsetzung des Gebäudes im Zusammenhang stehen.

    Zitat

    Ich bin erst vor einem Monat in die Wohnung eingezogen und hatte bis dahin keine Hausratversicherung abgeschlossen.

    Schlecht! Da bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht findet sich ein Kompromiss.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber greift bei so einem Schaden nicht § 554 Abs. 4 BGB?
    Anspr

    Den § 554 BGB gibt es nicht mehr.

    Ggfs. könnte man sich auf § 555a BGB berufen, wonach Du lediglich eine Duldungspflicht hast und keine Mitwirkungspflicht. Aber: Eine Trocknung kann auch dann erfolgen, wenn sich Möbel in der Wohnung befinden. Hier geht es wohl eher darum, dass deine Möbel nicht durch das Wasser aufquellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Mitarbeiter von der Trocknungsfirma meinte, dass um die Trocknungsarbeiten durchführen zu können, sowohl Küchen wie auch alle Möbel aus meiner Wohnung rausmüssen. D.h. laut $555a BGB kann ich dies Dulden muss aber nicht Mitwirken, somit auch nicht für die Kosten aufkommen. Richtig?

  • Zitat

    D.h. laut $555a BGB kann ich dies Dulden muss aber nicht Mitwirken, somit auch nicht für die Kosten aufkommen. Richtig?

    Puh...hier bewegen wir uns teilweise schon im Versicherungsrecht. Hier gibt es beispielswiese fast grundsätzlich ein Teilungsabkommen zwischen Gebäudeversicherern und Hausratversicherung. Das heißt, dass sich die beiden Versicherer die Kosten teilen.

    Zitat

    Der Mitarbeiter von der Trocknungsfirma meinte, dass um die Trocknungsarbeiten durchführen zu können, sowohl Küchen wie auch alle Möbel aus meiner Wohnung rausmüssen.

    Müssen oder sollten? Wie gesagt, hier hilft nur das Gespräch mit dem Vermieter. Du kannst dich ja mal auf den § 555a BGB beziehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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