ok. Vielen Dank für deine Hilfe Leipziger82, ich werde mal mit dem Vermieter reden.
Beiträge von slgirl88
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Der Mitarbeiter von der Trocknungsfirma meinte, dass um die Trocknungsarbeiten durchführen zu können, sowohl Küchen wie auch alle Möbel aus meiner Wohnung rausmüssen. D.h. laut $555a BGB kann ich dies Dulden muss aber nicht Mitwirken, somit auch nicht für die Kosten aufkommen. Richtig?
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber greift bei so einem Schaden nicht § 554 Abs. 4 BGB?
Anspr -
Hallo an alle,
ich hatte einen unverschuldeten Wasserschaden in meiner Wohnung am Freitag nachmittag durch ein defektes Eckventil. Dadurch stand meine komplette wohnung unter wasser. Ich war an dem Wochenende nicht zu Hause und wurde sowohl vom Hausverwalter wie vom Hausmeister nicht vom Wasserschaden informiert bis ich Montag abend vor einer verschlossenen Wohnungstür stand und zur Polizei musste um meine Schlüssel abzuholen. Aufgrund der Schadensgröße muss die komplette 1-Zimmerwohnung getrocknet werden. Nun zu meiner Frage, mein Hausverwalter will dass ich die Kosten für den Umzug übernehme um Baufreiheit zur Mängelbeseitigung zu schaffen. Muss ich die Kosten übernehmen? Ich bin erst vor einem Monat in die Wohnung eingezogen und hatte bis dahin keine Hausratversicherung abgeschlossen.
Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.Schönen Abend an alle
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