Vermieterin überweist Guthaben der Nebenkosten nicht

  • Hallo,

    da unsere Wohnung uns kleiner vorkam als im MV geschrieben, haben wir nachgemessen.
    Mit einem Laser. Aufgrund der Schrägen haben wir keine 90 qm, sondern nur 73 qm.
    Daraufhin haben wir die Miete gekürzt und auch rückwirkend gekürzt.

    Nun kam die Nebenkosten Abrechnung.
    Wir haben ein hohes Guthaben.

    Da wir keinen weiteren Ärger möchten - reicht uns schon so - haben wir die 90 qm nicht bemängelt.
    Nun behält unsere Vermieterin aber das Guthaben ein.

    Was kann ich machen? Hab ihr ein Schreiben mit Fristsetzung geschickt.
    Wie wäre der weitere Verlauf?

    Vielen Dank.

  • Hallo,

    Zitat

    da unsere Wohnung uns kleiner vorkam als im MV geschrieben, haben wir nachgemessen.
    Mit einem Laser. Aufgrund der Schrägen haben wir keine 90 qm, sondern nur 73 qm.

    Habt Ihr die Wohnung auch korrekt nach Wohnflächenverordnung ausgemessen?

    Zitat

    Da wir keinen weiteren Ärger möchten - reicht uns schon so - haben wir die 90 qm nicht bemängelt.

    Die Betriebskostenabrechnung muss nach der tatsächlichen Wohnfläche berechnet werden. Das sollte demnach schon bemängelt werden.

    Zitat

    Wie wäre der weitere Verlauf?

    Mahnbescheid oder Anwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo, denke ich doch schon. Wir haben keinen Balkon oder Terrasse. Im MV stehen 90 qm Wohnfläche. Schrägen zwischen 1 und 2 m werden zur Hälfte berechnet. Das haben wir auch gemacht. Also noch die Nebenkostenabrechnung bemängeln? Okay. Danke.

  • Wenn in der Nebenkostenabrechnung ebenfalls eine unrichtige Größe angegeben ist, wirkt sich das auch auf die Nebenkosten aus. Da werden viele auf der Grundlage der Wohnungsgröße berechnet.

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