Das werden wir eh. Verkaufen gerade ein Haus und dann ab. Freu mich schon ![]()
Beiträge von Shiva77
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Guten Morgen,
ich habe beim Bauamt angerufen. Das ist nicht zulässig. Die Rigippswände müssen doppelt verlegt werden. Wir können allerdings nicht viel machen. Die Vermieterin darauf hinweisen oder zum Anwalt gehen. Aber sie wird wieder alles ignorieren, wie immer. Also lassen wir das. Kommt eh nix bei raus.
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Ja, das stimmt. Aber wir hatten schon so viel Ärger und dachten uns: Hauptsache das Guthaben. Aber selbst das klappt ja wieder nicht.
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Okay, gern
Mache ich. Bis dann... -
Ja, daher werden wir ein Loch hinein machen und schauen. Wenn es aber so vorgegeben ist: Rigips-Wohnungstrennwände werden mit
parallel angeordneten Doppelständern (Doppelständerwerk) erstellt und bieten sicheren Brandschutz und hervorragenden
Schallschutz - sollte es doch auch so gemacht werden, oder nicht? Warum sonst solche Vorgaben. Und der glaube ich gar nichts. Das schaue ich mir selber an. Das ging nicht um das Klopfen. Nur aufgrund des Klopfens wurde ich darauf hingewiesen. Es hat keiner geklopft und gehört dass nur eine Schicht verbaut wurde. Aber Danke. -
Ich habe ja nicht gesagt dass festgestellt wurde, dass nur eine Schicht verbaut wurde. Sondern dass mir da gesagt wurde dass es nicht zulässig ist. Daher erkundige ich mich ja jetzt. Was ich mir verspreche? Schutz. So ist der Brandschutz nicht gegeben. Oder nicht so wie er soll. Und wir haben hier schon genug Ärger. War auch schon zur Notaufnahme, weil die Dame einfach nichts macht.
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Ein Bekannter war zu Besuch und hat gegen die Wand geklopft. Ja, Rigips kann verwendet werden, aber dann muss es doppelt verwendet werden, also 2 Schichten. So wurde es mit gesagt und so steht es auch hier: http://www.rigips.de/sites/default/…g_sanierung.pdf
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Hallo, denke ich doch schon. Wir haben keinen Balkon oder Terrasse. Im MV stehen 90 qm Wohnfläche. Schrägen zwischen 1 und 2 m werden zur Hälfte berechnet. Das haben wir auch gemacht. Also noch die Nebenkostenabrechnung bemängeln? Okay. Danke.
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Hallo,
da unsere Wohnung uns kleiner vorkam als im MV geschrieben, haben wir nachgemessen.
Mit einem Laser. Aufgrund der Schrägen haben wir keine 90 qm, sondern nur 73 qm.
Daraufhin haben wir die Miete gekürzt und auch rückwirkend gekürzt.Nun kam die Nebenkosten Abrechnung.
Wir haben ein hohes Guthaben.Da wir keinen weiteren Ärger möchten - reicht uns schon so - haben wir die 90 qm nicht bemängelt.
Nun behält unsere Vermieterin aber das Guthaben ein.Was kann ich machen? Hab ihr ein Schreiben mit Fristsetzung geschickt.
Wie wäre der weitere Verlauf?Vielen Dank.
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Hallo,
wir haben mehrere Probleme mit unserer Vermieterin.
Unter anderem haben wir in allen Räumen Rigips.
Was nicht weiter schlimm ist.
Aber ich wurde darauf hingewiesen dass diese normalen / einfach Rigipswände nicht im Bereich
der Wohnungstrennwände verwendet werden dürfen.
Also von unserer Wohnung zur Nachbarswohnung. Aufgrund der Brandschutzbestimmungen.
Dies betrifft auch das Treppenhaus.Stimmt dies und was können wir dagegen tun?
Wie können wir gegen die Vermieterin vorgehen?Vielen Dank.
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