Wohnungstrennwände

  • Hallo,

    wir haben mehrere Probleme mit unserer Vermieterin.
    Unter anderem haben wir in allen Räumen Rigips.
    Was nicht weiter schlimm ist.
    Aber ich wurde darauf hingewiesen dass diese normalen / einfach Rigipswände nicht im Bereich
    der Wohnungstrennwände verwendet werden dürfen.
    Also von unserer Wohnung zur Nachbarswohnung. Aufgrund der Brandschutzbestimmungen.
    Dies betrifft auch das Treppenhaus.

    Stimmt dies und was können wir dagegen tun?
    Wie können wir gegen die Vermieterin vorgehen?

    Vielen Dank.

  • Zitat

    Aber ich wurde darauf hingewiesen dass diese normalen / einfach Rigipswände nicht im Bereich
    der Wohnungstrennwände verwendet werden dürfen.

    Wer hat Euch denn darauf hingewiesen?

    Zitat

    Aufgrund der Brandschutzbestimmungen.

    Wenn man bedenkt, dass sogar Brandschutzwände aus Rigips gefertigt werden, ist das Quatsch. Rigips ist feuerhemmend.

    Zitat

    Stimmt dies

    ganz Pauschal: Nein!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Ein Bekannter war zu Besuch und hat gegen die Wand geklopft. Ja, Rigips kann verwendet werden, aber dann muss es doppelt verwendet werden, also 2 Schichten.

    Und nur vom Klopfen stellt er fest, dass die Rigips-Wand nicht doppelt ist? Wie geht das denn? :confused:

    Das lässt sich aber einfach feststellen: Bohre ein 2 cm tiefes Loch in die Wand. Siehst Du dann deinen Nachbarn winken, ist es tatsächlich nur eine Rigipsplatte.

    Aber mal was anderes: Was erhoffst Du Dir dann von dieser Geschichte?

    Angenommen, es wurde tatsächlich nur eine Wand eingebaut und der Vermieter muss nachbessern, dann bedeutet das, dass der Vermieter einen Teil deiner Wohnfläche dafür nimmt, eine zweite Wand einzubauen. Das bedeutet für dich ganz konkret, dass deine Wohnfläche um vielleicht 1-2m² kleiner wird, ohne das hierfür deine Miete sinkt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe ja nicht gesagt dass festgestellt wurde, dass nur eine Schicht verbaut wurde. Sondern dass mir da gesagt wurde dass es nicht zulässig ist. Daher erkundige ich mich ja jetzt. Was ich mir verspreche? Schutz. So ist der Brandschutz nicht gegeben. Oder nicht so wie er soll. Und wir haben hier schon genug Ärger. War auch schon zur Notaufnahme, weil die Dame einfach nichts macht.

  • Zitat

    Was ich mir verspreche? Schutz. So ist der Brandschutz nicht gegeben.

    Ich verweise auf meinen ersten Beitrag: Rigips ist praktisch nicht entflammbar. Die Vorschriften hinsichtlich doppelter "Beplankungen" beziehen sich auf Wärme- und Schallisolierungen.

    Alternativ solltest Du vielleicht erst einmal mit dem Vermieter besprechen, ob hier tatsächlich nur eine Wand verbaut wurde.
    Allein die Tatsache, dass man das durch Klopfen herausfindet, ist gelinde gesagt unsinnig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, daher werden wir ein Loch hinein machen und schauen. Wenn es aber so vorgegeben ist: Rigips-Wohnungstrennwände werden mit
    parallel angeordneten Doppelständern (Doppelständerwerk) erstellt und bieten sicheren Brandschutz und hervorragenden
    Schallschutz - sollte es doch auch so gemacht werden, oder nicht? Warum sonst solche Vorgaben. Und der glaube ich gar nichts. Das schaue ich mir selber an. Das ging nicht um das Klopfen. Nur aufgrund des Klopfens wurde ich darauf hingewiesen. Es hat keiner geklopft und gehört dass nur eine Schicht verbaut wurde. Aber Danke.

  • OK, dann prüfe die Trockenbauwände und halte uns auf dem Laufenden. Ist der Brandschutz nicht gegeben, kannst Du auch das Bauordnungsamt informieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Guten Morgen,

    ich habe beim Bauamt angerufen. Das ist nicht zulässig. Die Rigippswände müssen doppelt verlegt werden. Wir können allerdings nicht viel machen. Die Vermieterin darauf hinweisen oder zum Anwalt gehen. Aber sie wird wieder alles ignorieren, wie immer. Also lassen wir das. Kommt eh nix bei raus.

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