In der Heizkostenverordnung geht es im § 11 um die Ausnahmen der Verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung. Heißt das nun, dass Vermieter für Wohnungen, die in solchen Häusern vermietet sind, absolut keine Heizkostenabrechnungen erstellen müssen...??? Auch keine VerbrauchsUNABhängigen...???
Verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung
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Peet -
12. Juli 2015 um 19:46 -
Erledigt
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§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.
(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies
zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine
andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch
entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines
Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem
Gebäudeeigentümer überlassen.
(3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen. Dies gilt nicht
für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder
oder Saunen.
(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
(1) Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern für einen Abrechnungszeitraum
wegen Geräteausfalls oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist
er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren
Zeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum oder
des Durchschnittsverbrauchs des Gebäudes oder der Nutzergruppe zu ermitteln. Der so ermittelte anteilige
Verbrauch ist bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zu Grunde zu legen.Das bedeutet nicht, das sich der Vermieter von der Installation der Verbrauchserfassung wegducken kann.
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Danke Kolinum.
Also..., ich habe in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus gewohnt, welches mit einer Flächenwärmepumpe beheizt wird. Laut Energiepass liegt der Energieverbrauch bei 16,7 kWh/m²-a. Also 1,7 kWh über der, im § 11 HkVo vorgegebenen Ausnahmeregelung für Passivhäuser. Ich verlange von meinem Vermieter eine Verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung. Der weigert sich jedoch seit 2 Jahren, mit der Begründung, dass im Mietvertrag eine Heizkostenpauschale vereinbart wurde und das Haus, im Übrigen, unter die Ausnahmeregelung von § 11 falle, da es ein Energiesparhaus sei.
Ich erwäge jetzt, meinen ehemaligen Vermieter auf die Erstellung einer Verbrauchsunabhängigen Heizkostenabrechnung zu verklagen. Werde ich damit Erfolg haben? -
Zitat
Also..., ich habe in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus gewohnt
Hat in der 2. Wohnung der Vermieter selbst gewohnt?
Zitatmit der Begründung, dass im Mietvertrag eine Heizkostenpauschale vereinbart wurde
Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung. Da hat der VM recht.
ZitatIch erwäge jetzt, meinen ehemaligen Vermieter auf die Erstellung einer Verbrauchsunabhängigen Heizkostenabrechnung zu verklagen. Werde ich damit Erfolg haben?
Wenn ich mir den § 11 richtig verstehe, nein. Dann spielt es auch keine Rolle ob der VM selbst mit in dem Haus wohnt oder nicht.
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zu1: Neit! Die Wohnung, welche ich bewohnte, war ein Ausbau des Dachgeschosses und eigentlich eine dritte Wohnung in einem Zweifamilienhaus.
zu 2:Grundsätzlich ist, die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale unzulässig und daher unwirksam. Nach § 2 Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der HeizKV rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
zu 3: Es geht NICHT um eine Abrechnung nach VERBRAUCH sondern um eine Abrechnung nach Wohnfläche oder dergl. Ich denke, der § 9a trifft auf mein Problem zu.
Ich hatte außerdem eine unverhältnismässig hohe Pauschale von 75,-- € monatl. bei 39 m² Wohnfläche. Der Jahresverbrauch für das gesamte 240 m² große Haus betrug 2012 ca. 1800,-- €. Wovon ich allein 900,00 € bezahlt hab. Allein deshalb dränge ich auf eine Abrechnung.
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