zu1: Neit! Die Wohnung, welche ich bewohnte, war ein Ausbau des Dachgeschosses und eigentlich eine dritte Wohnung in einem Zweifamilienhaus.
zu 2:Grundsätzlich ist, die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale unzulässig und daher unwirksam. Nach § 2 Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der HeizKV rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.
zu 3: Es geht NICHT um eine Abrechnung nach VERBRAUCH sondern um eine Abrechnung nach Wohnfläche oder dergl. Ich denke, der § 9a trifft auf mein Problem zu.
Ich hatte außerdem eine unverhältnismässig hohe Pauschale von 75,-- € monatl. bei 39 m² Wohnfläche. Der Jahresverbrauch für das gesamte 240 m² große Haus betrug 2012 ca. 1800,-- €. Wovon ich allein 900,00 € bezahlt hab. Allein deshalb dränge ich auf eine Abrechnung.