Beiträge von Peet

    zu1: Neit! Die Wohnung, welche ich bewohnte, war ein Ausbau des Dachgeschosses und eigentlich eine dritte Wohnung in einem Zweifamilienhaus.

    zu 2:Grundsätzlich ist, die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale unzulässig und daher unwirksam. Nach § 2 Heizkostenverordnung gehen die Vorschriften der HeizKV rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    zu 3: Es geht NICHT um eine Abrechnung nach VERBRAUCH sondern um eine Abrechnung nach Wohnfläche oder dergl. Ich denke, der § 9a trifft auf mein Problem zu.

    Ich hatte außerdem eine unverhältnismässig hohe Pauschale von 75,-- € monatl. bei 39 m² Wohnfläche. Der Jahresverbrauch für das gesamte 240 m² große Haus betrug 2012 ca. 1800,-- €. Wovon ich allein 900,00 € bezahlt hab. Allein deshalb dränge ich auf eine Abrechnung.

    Danke Kolinum.
    Also..., ich habe in einer Einliegerwohnung in einem Zweifamilienhaus gewohnt, welches mit einer Flächenwärmepumpe beheizt wird. Laut Energiepass liegt der Energieverbrauch bei 16,7 kWh/m²-a. Also 1,7 kWh über der, im § 11 HkVo vorgegebenen Ausnahmeregelung für Passivhäuser. Ich verlange von meinem Vermieter eine Verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung. Der weigert sich jedoch seit 2 Jahren, mit der Begründung, dass im Mietvertrag eine Heizkostenpauschale vereinbart wurde und das Haus, im Übrigen, unter die Ausnahmeregelung von § 11 falle, da es ein Energiesparhaus sei.
    Ich erwäge jetzt, meinen ehemaligen Vermieter auf die Erstellung einer Verbrauchsunabhängigen Heizkostenabrechnung zu verklagen. Werde ich damit Erfolg haben?

    In der Heizkostenverordnung geht es im § 11 um die Ausnahmen der Verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung. Heißt das nun, dass Vermieter für Wohnungen, die in solchen Häusern vermietet sind, absolut keine Heizkostenabrechnungen erstellen müssen...??? Auch keine VerbrauchsUNABhängigen...???

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!