Hallo!
ich hoffe, ihr habt einen guten Rat für mich. Anderenfalls muss ich wohl einen RA aufsuchen und Kosten generieren, um unverschuldete Nachteile zu vermeiden.
Zum Fall:
Ich habe vor genau 12 Monaten meine alte Wohnung gekündigt.
Per Einschreiben, welches zurück kam mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt verzogen".
Bei der Einwohnermeldebehörde habe ich ebenfalls nach der Anschrift meiner Vermieterin nachgefragt: "Aufenthalt unbekannt".
Parallel habe ich noch diversen Schriftverkehr mit einer Bank und der zuständigen Wohnungsverwaltung. Auch dort wird fieberhaft nach der Person gesucht - ohne Erfolg.
Bei den Eigentumsversammlungen (waren 12 Mietwohnung, verteilt auf 3 oder 4 verschiedene Vermieter) ist die Dame ebenfalls seit einem Jahr nicht erschienen.
Zwischenzeitlich war ein Zwangsverwalter für die 2 Wohnungen ( meine und die eines anderen Mieters) eingeschaltet, der aber ebenfalls keine Informationen über den Verbleib erfahren könnte und nach wenigen Wochen wieder raus war.
Ich selber war während dieser Zeit (in der der Zwangsverwalter tätig war) im Urlaub bzw. auswärts tätig, sodass ich von seinem Schreiben (war einfach in an der alten Wohnungstüre befestigt - also nichts, wo man mir nachsagen könnten, ich hätte das definitiv bekommen und mir Versäumnisse ankreiden können...so hoffe ich!) erst viel zu spät Kenntniss bekam. Nach der Kontaktaufnahme mit der Verwalter hieß es dann nur "..wir sind nicht mehr beauftragt".
Ich habe nun also 2x eine Kündigung (die Vermieterin hatte mir 2 verschiedene PLZ genannt, da wollte ich auf Nummer sicher gehen )als Einschreiben verschickt, und noch ungeöffnet als "nicht zustellbar. Empfänger verzogen" zurück erhalten.
Ein Formular von der Meldebehörde, dass der Aufenthalt der Vermieterin nicht bekannt ist.
Ebenfalls diverse Aussagen (Sparkasse, die schon vorher die Miete gepfändet hat, Wohnungsverwalter, Eigentümerversammlung, Zwangsverwalter), teils noch in elektronischer Form, dass die Vermieterin auch für andere Personen nicht auffindbar ist.
Die Wohnung steht nun seit einem Jahr leer, ich habe noch die Schlüssel (weiß ja nicht, wohnin damit) und hatte noch keine Gelegenheit zur Wohnungsübergabe (ebenfalls die Frage: an wen, mit wem).
Meine Sorge ist nun, dass sich irgendwann in ferner Zukunft mal irgendwas ergibt und ich dann nicht rechtlich einwandfrei gekündigt haben, möglicherweise für Jahre oder Jahrzehnte den Mietzins nachzahlen muss.
Ich habe noch gelesen, dass man ebenfalls einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, die Kündigung zu überbringen.
Aber auch hier die Frage: Wo soll der Gerichtsvollzieher den Brief abgeben, wenn es keinen Briefkasten gibt, keinen Hinweis, wo der Empfänger wohnt?
Im voraus vielen dank für Eure Zeit und Mühen!
Dirk