Vermieterin unauffindbar

  • Hallo!

    ich hoffe, ihr habt einen guten Rat für mich. Anderenfalls muss ich wohl einen RA aufsuchen und Kosten generieren, um unverschuldete Nachteile zu vermeiden.

    Zum Fall:

    Ich habe vor genau 12 Monaten meine alte Wohnung gekündigt.

    Per Einschreiben, welches zurück kam mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt verzogen".

    Bei der Einwohnermeldebehörde habe ich ebenfalls nach der Anschrift meiner Vermieterin nachgefragt: "Aufenthalt unbekannt".

    Parallel habe ich noch diversen Schriftverkehr mit einer Bank und der zuständigen Wohnungsverwaltung. Auch dort wird fieberhaft nach der Person gesucht - ohne Erfolg.

    Bei den Eigentumsversammlungen (waren 12 Mietwohnung, verteilt auf 3 oder 4 verschiedene Vermieter) ist die Dame ebenfalls seit einem Jahr nicht erschienen.


    Zwischenzeitlich war ein Zwangsverwalter für die 2 Wohnungen ( meine und die eines anderen Mieters) eingeschaltet, der aber ebenfalls keine Informationen über den Verbleib erfahren könnte und nach wenigen Wochen wieder raus war.

    Ich selber war während dieser Zeit (in der der Zwangsverwalter tätig war) im Urlaub bzw. auswärts tätig, sodass ich von seinem Schreiben (war einfach in an der alten Wohnungstüre befestigt - also nichts, wo man mir nachsagen könnten, ich hätte das definitiv bekommen und mir Versäumnisse ankreiden können...so hoffe ich!) erst viel zu spät Kenntniss bekam. Nach der Kontaktaufnahme mit der Verwalter hieß es dann nur "..wir sind nicht mehr beauftragt".

    Ich habe nun also 2x eine Kündigung (die Vermieterin hatte mir 2 verschiedene PLZ genannt, da wollte ich auf Nummer sicher gehen )als Einschreiben verschickt, und noch ungeöffnet als "nicht zustellbar. Empfänger verzogen" zurück erhalten.

    Ein Formular von der Meldebehörde, dass der Aufenthalt der Vermieterin nicht bekannt ist.

    Ebenfalls diverse Aussagen (Sparkasse, die schon vorher die Miete gepfändet hat, Wohnungsverwalter, Eigentümerversammlung, Zwangsverwalter), teils noch in elektronischer Form, dass die Vermieterin auch für andere Personen nicht auffindbar ist.

    Die Wohnung steht nun seit einem Jahr leer, ich habe noch die Schlüssel (weiß ja nicht, wohnin damit) und hatte noch keine Gelegenheit zur Wohnungsübergabe (ebenfalls die Frage: an wen, mit wem).

    Meine Sorge ist nun, dass sich irgendwann in ferner Zukunft mal irgendwas ergibt und ich dann nicht rechtlich einwandfrei gekündigt haben, möglicherweise für Jahre oder Jahrzehnte den Mietzins nachzahlen muss.

    Ich habe noch gelesen, dass man ebenfalls einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, die Kündigung zu überbringen.

    Aber auch hier die Frage: Wo soll der Gerichtsvollzieher den Brief abgeben, wenn es keinen Briefkasten gibt, keinen Hinweis, wo der Empfänger wohnt?

    Im voraus vielen dank für Eure Zeit und Mühen!

    Dirk

  • Du vermutest richtig, und beantrage eine öffentliche Zustellung wie Kolinum sagt.

    Guten Tag,

    habe ich artig gemacht.

    Resultat:

    Heute kam ein Brief vom zuständigen Amtsgericht.

    "Sehr geehrter Herr xxx,

    der Aufentahltsort ist uns nicht bekannt. Das Amtsgericht xyz führt kein eigenes Melderegister, daher stelle ich die Einholung einer Auskunft bei Einwohnermeldeamt anheim.

    Sollten Sie ein strafrechtlich relevantes Vorgehen Ihrer Vermieterin vermuten, können Sie sich an die nächstegelegene Polizeitdienstelle wenden. Diese haben andere Möglichkeiten als das Gericht, um den Aufenthaltsort von Personen zu ermitteln.

    ... Das Gericht hat leider auch nicht die Möglichkeit, für Sie eine öffentliche Zustellung der Kündigung zu veranlassen, ohne dass ein Gerichtsverfahren zwischen Ihnen und der Vermieterin anhängig ist."


    Unterschrieben und unterzeichnet von einer Frau Dr.

    Das Einwohnermeldeamt kennt den Aufenthaltort - wie beschrieben - auch nicht.

    Hat jemand noch eine Idee, wie ich die Angelegenheit endlich abschließen kann?!?

    Besten Dank im voraus!

    Ruhdi

  • Ernsthafte Vorschlag?!?!?

    Ja, es würde sich lohnen, sollte die Vermieterin nach zig Jahren auftauchen und ich zur nachträglichen Mietzahlung "verdonnert" werde.

    Nein, es lohnt sich nicht, wenn man mir rechtlich kein Fehlverhalten vorwerfen kann.

    Mit einem gesunden Rechtsempfinden lässt sich das sicherlich nicht nachvollziehen.

    Muss ich wirklich hunderte oder tausende Euro investieren, um eine rechtlich einwandfreie Kündigung generieren zu können?

  • Ernsthafte Vorschlag?!?!?

    Ja, es würde sich lohnen, sollte die Vermieterin nach zig Jahren auftauchen und ich zur nachträglichen Mietzahlung "verdonnert" werde.

    Nein, es lohnt sich nicht, wenn man mir rechtlich kein Fehlverhalten vorwerfen kann.

    Mit einem gesunden Rechtsempfinden lässt sich das sicherlich nicht nachvollziehen.

    Muss ich wirklich hunderte oder tausende Euro investieren, um eine rechtlich einwandfreie Kündigung generieren zu können?

    Im Mietvertrag ist doch eine Anschrift der Vermieterin und an diese sollte der Gerichtsvollzieher die Kündigung übergeben. Von meinem
    Rechtsempfinden müßte hier das Dir mögliche geleistet worden sein. Sammle alle Beweise, die Du unternommen hast um die Zustellung
    zu tätigen.
    Es muß doch in irgend einer Form/Weise der Aufenthalt einer Person festzustellen sein. Durch Krankenkasse, FA, Versicherung etc.
    Ist es tatsächlich so einfach sich aus dem Staub zu machen?

  • Im Mietvertrag ist doch eine Anschrift der Vermieterin und an diese sollte der Gerichtsvollzieher die Kündigung übergeben. Von meinem
    Rechtsempfinden müßte hier das Dir mögliche geleistet worden sein. Sammle alle Beweise, die Du unternommen hast um die Zustellung
    zu tätigen.
    Es muß doch in irgend einer Form/Weise der Aufenthalt einer Person festzustellen sein. Durch Krankenkasse, FA, Versicherung etc.
    Ist es tatsächlich so einfach sich aus dem Staub zu machen?

    Zumindest haben auch andere "Personen" (Sparkasse, andere Wohnungseientümer, Zwangsvollstrecker, Hausverwaltung) ebenfalls keinen Erfolg bislang.

    Meine Vermieterin ist ausländischer Herkunft, da liegt die Vermutung nahe, dass sie sich "abgesetzt" hat.

    Ohne ein definitives "Jo, Sie sind raus aus der Sache." hängt ein Damoklesschwert über mir.

    Sollte die Vermieterin jetzt auftauchen und ich nachzahlen müsssen, sinds nur "wenige" Monate. Ärgerlich , aber nicht bedrohlich.

    Es wird sich kaum etwas an der Rechtslage ändern. Sollte ich also rechtlich nicht einwandfrei mich verhalten haben, komm irgendwann der (Zeit)Punkt, an dem eine Mietnachzahlung mich in die Privatinsolvenz führt.

  • Danke Kolinum,

    leider wird den den Arbeitshilfen immer von KLÄGER (und Rechtsstreit) gesprochen...

    Deckt sich dann auch mit der Aussage des Gerichts...

    ... Das Gericht hat leider auch nicht die Möglichkeit, für Sie eine öffentliche Zustellung der Kündigung zu veranlassen, ohne dass ein Gerichtsverfahren zwischen Ihnen und der Vermieterin anhängig ist."

    Muss ich tatsächlich ein Gerichtsverfahren anstreben, um meine alte Wohnung kündigen zu können?

    Einmal editiert, zuletzt von RuhdiRatlos (5. August 2015 um 17:04)

  • Wie wäre es mit Feststellungsklage?
    Per Klage feststellen lassen (Beklagte mit alter bekannter Anschrift), dass das Mietverhältnis fristgemäß gekündigt wurde und beendet ist.
    Natürlich beantragen, dass ein Versäumnisurteil bei Nichterscheinen der Beklagten erwirkt wird, und dass der Gegenseite die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

    Einfach einen Anwalt fragen. Der kann prüfen, ob dieser Weg möglich ist. Ist nur so meine fixe Idee.

  • Wie wäre es mit Feststellungsklage?
    Per Klage feststellen lassen (Beklagte mit alter bekannter Anschrift), dass das Mietverhältnis fristgemäß gekündigt wurde und beendet ist.
    Natürlich beantragen, dass ein Versäumnisurteil bei Nichterscheinen der Beklagten erwirkt wird, und dass der Gegenseite die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

    Einfach einen Anwalt fragen. Der kann prüfen, ob dieser Weg möglich ist. Ist nur so meine fixe Idee.

    Das wäre auch mein Vorschlag, denn das Gericht kann m.W. die Kündigung für rechtswirksam erklären.

  • Tach zusammen!

    Vorab vielen Dank für Eure Hilfen und Anregungen.

    Zwischenbericht:

    Bei meinem ersten Anschreiben an das Amtsgericht fühlte "man" sich nicht zuständig.

    Nach einem erneuten, etwas ausführlicheren Versuch kam dann heute eine Antwort und ich scheine einen Schritt weiter.

    Betr.: " Öffentliche Zustellung Böttcher./. XXXXX"

    Die Durchführung eines Verfahrens wird von der Zahlung eines hinreichenden Vorschusses abhängig gemacht. Geschäftswert wird auf 5000€ festgesetzt.

    Googeln ergab für mich Gerichtskosten von ca 300-370€.

    Können sich für mich Nachteile ergeben, wenn ich das so nun anleier und die Anzahlung leiste, ohne einen Anwalt zu beauftragen?

    Meine geplante Vorgehensweise: Entsprechende Gebühren bezahlen, die öff.Zustellung abwarten, Bilder von der Wohnung machen, Zeugen mitnehmen, ein Übergabeprotokoll selber erstellen, Schlüssel und Übergabeprotokolle beim Amtsgericht abgeben (ist letzeres notwendig).

    Edit: ich habe euren Hinweis zur Feststellungsklage (die schlussendlich günstiger sein könnte) zur Kentniss genommen.

    Ich bin jedoch offen gestanden leicht irritiert über die doch erhebliche Diskrepanz zwischen meinem Rechtsempfinden und dem geltenden Recht und mag keine weiteren Versuche starten. Möglicherweise bin ich auch nur zu "einfach gestrickt".

    Da ich nun scheinbar die Möglichkeit habe, das abzuschließen, möchte ich das wahrnehmen - auch wenn mich das ein paar hunderrt € kosten wird.


    Beste Grüße und einen erfolgreichen und gesunden Start in 2016!

    F.

    Einmal editiert, zuletzt von RuhdiRatlos (4. Januar 2016 um 10:37)

  • sag mal, willst du uns veralbern

    vor 18 monaten hast du gekündigt, "unzustellbar"

    Na was besseres gib es ned da stell ich den Ü-Auftrag sofort ein. Fertig. :p

  • also das war ernst gemeint - leider. Kannst auch den Vorschuss 2016 schonmal anweisen

    hättste 2 Mieten gespart die hätte sich schon selber gemeldet oder liegt irgendwo in Transsibirien ;)

    desweiteren hättste Vj nach BGB

  • Deine letzten beide Beiträge irritieren mich doch sehr. Entweder übersteigen selbst die Versuche mir zu helfen meinen Horizont, oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt?

    Meine letzte Mietzahlung war Oktober 2014 - Verjährung demnach erst am 01.01.218 ?

    Meine genannte Zahlung (Kostenvorschuss) bezog sich auf das Schreiben vom Amtsgericht, welches diesen Betrag für die öffentliche Zustellung vorab fordert.

    Noch 2 Jahre auf Verjährung zu spekulieren (auch wenn die Chance recht groß sein mag) ist mir zu riskant. Deshalb war meine Eingangsfrage(n), ob meine Annahme:

    1. Die Kosten für die Zustellung werden sich bei einem Geschäftswert von 5.000 auf ca 300-400 € belaufen (lt. google)?
    2. Ab Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung ist die Kündigung definitiv?

    richtig ist.

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