Beiträge von RuhdiRatlos

    Du hast 17mal versucht die VM zu kontaktieren

    wer immer 100% will, bekommt am Ende oft Nix

    musste selber wissen!

    1. Ob 17 oder 1000x: wenn juristisch nicht einwandfrei, wohl belanglos?
    2. Wennn sich schon die jur. Rechtslage nicht mit meinem pers. Rechtsempfinden deckt, darf und MUSS ich davon ausgehen, dass ein Nachkommen meiner auferlegten Pflichten auch zu 100% zu dem vorausgehenden Ziel führt.

    Abschließend...

    Ich hatte hier um Hilfe gebeten, weil ich juristisch nicht bewandert bin und Möglichkeiten erfragen wollte. Möglichkeiten, welche nicht in ein "vielleicht" enden, sondern einen definitiven Abschluss.

    Ohne Frage schätze und honoriere ich die Zeit derjenigen, die hier Antworten schreiben.

    Ohne Frage darf hier niemand eine Rechtsberatung geben. Alles nachvollziehbar.

    Was ich jedoch bedenklich finde: Begriffe wie "Verjährung" in den Raum werfen und später mit "Vj nach Bgb glaube mindest. 3 Jahre" weiter ausführen.

    Ratschläge ein Ziel nicht zu 100% erreichen zu wollen/sollen, da womöglich am Ende "Null %" rauskommen, erscheinen mir schon grenzwertig.

    Ich bin in keinem Landwirtschaftsforum, wo ich auch mit 90% der maximal möglichen Kartoffelernte zufrieden sein kann - besser als nix zu ernten.

    Ich dachte in der Gesetzgebung gäbe es klare(re) Grenzen und eine Kündigung ist

    a) zu 100% rechtskräftig oder
    b) zu 100% nicht rechtskräftig.

    Wenn dem so ist, wäre alles <100% wohl eine Null und Nichtig?

    Nochmals...vielen Dank für die investierten Mühen!!!!!

    Kaution gibts keine.

    Aus MEINER Sicht bin ich zu 100% bei deiner Einschätzung.

    Sowohl hier, als auch bei einem - über zig Ecken bekannten Anwalt für Mietrecht - und einer Auskunft bei einem "Onlineanwalt" kam jedoch wiederholt:" eine nicht zugestellte Kündigung ist nicht 100% wasserdicht und anfechtbar"

    Ich möchte einen Deckel auf die Sache machen und juristisch 100% wasserdicht abschließen. Das ist scheinbar zeitnah nicht mit "aussitzen" machbar.

    Deine letzten beide Beiträge irritieren mich doch sehr. Entweder übersteigen selbst die Versuche mir zu helfen meinen Horizont, oder ich habe mich missverständlich ausgedrückt?

    Meine letzte Mietzahlung war Oktober 2014 - Verjährung demnach erst am 01.01.218 ?

    Meine genannte Zahlung (Kostenvorschuss) bezog sich auf das Schreiben vom Amtsgericht, welches diesen Betrag für die öffentliche Zustellung vorab fordert.

    Noch 2 Jahre auf Verjährung zu spekulieren (auch wenn die Chance recht groß sein mag) ist mir zu riskant. Deshalb war meine Eingangsfrage(n), ob meine Annahme:

    1. Die Kosten für die Zustellung werden sich bei einem Geschäftswert von 5.000 auf ca 300-400 € belaufen (lt. google)?
    2. Ab Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung ist die Kündigung definitiv?

    richtig ist.

    Tach zusammen!

    Vorab vielen Dank für Eure Hilfen und Anregungen.

    Zwischenbericht:

    Bei meinem ersten Anschreiben an das Amtsgericht fühlte "man" sich nicht zuständig.

    Nach einem erneuten, etwas ausführlicheren Versuch kam dann heute eine Antwort und ich scheine einen Schritt weiter.

    Betr.: " Öffentliche Zustellung Böttcher./. XXXXX"

    Die Durchführung eines Verfahrens wird von der Zahlung eines hinreichenden Vorschusses abhängig gemacht. Geschäftswert wird auf 5000€ festgesetzt.

    Googeln ergab für mich Gerichtskosten von ca 300-370€.

    Können sich für mich Nachteile ergeben, wenn ich das so nun anleier und die Anzahlung leiste, ohne einen Anwalt zu beauftragen?

    Meine geplante Vorgehensweise: Entsprechende Gebühren bezahlen, die öff.Zustellung abwarten, Bilder von der Wohnung machen, Zeugen mitnehmen, ein Übergabeprotokoll selber erstellen, Schlüssel und Übergabeprotokolle beim Amtsgericht abgeben (ist letzeres notwendig).

    Edit: ich habe euren Hinweis zur Feststellungsklage (die schlussendlich günstiger sein könnte) zur Kentniss genommen.

    Ich bin jedoch offen gestanden leicht irritiert über die doch erhebliche Diskrepanz zwischen meinem Rechtsempfinden und dem geltenden Recht und mag keine weiteren Versuche starten. Möglicherweise bin ich auch nur zu "einfach gestrickt".

    Da ich nun scheinbar die Möglichkeit habe, das abzuschließen, möchte ich das wahrnehmen - auch wenn mich das ein paar hunderrt € kosten wird.


    Beste Grüße und einen erfolgreichen und gesunden Start in 2016!

    F.

    Danke Kolinum,

    leider wird den den Arbeitshilfen immer von KLÄGER (und Rechtsstreit) gesprochen...

    Deckt sich dann auch mit der Aussage des Gerichts...

    ... Das Gericht hat leider auch nicht die Möglichkeit, für Sie eine öffentliche Zustellung der Kündigung zu veranlassen, ohne dass ein Gerichtsverfahren zwischen Ihnen und der Vermieterin anhängig ist."

    Muss ich tatsächlich ein Gerichtsverfahren anstreben, um meine alte Wohnung kündigen zu können?

    Im Mietvertrag ist doch eine Anschrift der Vermieterin und an diese sollte der Gerichtsvollzieher die Kündigung übergeben. Von meinem
    Rechtsempfinden müßte hier das Dir mögliche geleistet worden sein. Sammle alle Beweise, die Du unternommen hast um die Zustellung
    zu tätigen.
    Es muß doch in irgend einer Form/Weise der Aufenthalt einer Person festzustellen sein. Durch Krankenkasse, FA, Versicherung etc.
    Ist es tatsächlich so einfach sich aus dem Staub zu machen?

    Zumindest haben auch andere "Personen" (Sparkasse, andere Wohnungseientümer, Zwangsvollstrecker, Hausverwaltung) ebenfalls keinen Erfolg bislang.

    Meine Vermieterin ist ausländischer Herkunft, da liegt die Vermutung nahe, dass sie sich "abgesetzt" hat.

    Ohne ein definitives "Jo, Sie sind raus aus der Sache." hängt ein Damoklesschwert über mir.

    Sollte die Vermieterin jetzt auftauchen und ich nachzahlen müsssen, sinds nur "wenige" Monate. Ärgerlich , aber nicht bedrohlich.

    Es wird sich kaum etwas an der Rechtslage ändern. Sollte ich also rechtlich nicht einwandfrei mich verhalten haben, komm irgendwann der (Zeit)Punkt, an dem eine Mietnachzahlung mich in die Privatinsolvenz führt.

    Ernsthafte Vorschlag?!?!?

    Ja, es würde sich lohnen, sollte die Vermieterin nach zig Jahren auftauchen und ich zur nachträglichen Mietzahlung "verdonnert" werde.

    Nein, es lohnt sich nicht, wenn man mir rechtlich kein Fehlverhalten vorwerfen kann.

    Mit einem gesunden Rechtsempfinden lässt sich das sicherlich nicht nachvollziehen.

    Muss ich wirklich hunderte oder tausende Euro investieren, um eine rechtlich einwandfreie Kündigung generieren zu können?

    Du vermutest richtig, und beantrage eine öffentliche Zustellung wie Kolinum sagt.

    Guten Tag,

    habe ich artig gemacht.

    Resultat:

    Heute kam ein Brief vom zuständigen Amtsgericht.

    "Sehr geehrter Herr xxx,

    der Aufentahltsort ist uns nicht bekannt. Das Amtsgericht xyz führt kein eigenes Melderegister, daher stelle ich die Einholung einer Auskunft bei Einwohnermeldeamt anheim.

    Sollten Sie ein strafrechtlich relevantes Vorgehen Ihrer Vermieterin vermuten, können Sie sich an die nächstegelegene Polizeitdienstelle wenden. Diese haben andere Möglichkeiten als das Gericht, um den Aufenthaltsort von Personen zu ermitteln.

    ... Das Gericht hat leider auch nicht die Möglichkeit, für Sie eine öffentliche Zustellung der Kündigung zu veranlassen, ohne dass ein Gerichtsverfahren zwischen Ihnen und der Vermieterin anhängig ist."


    Unterschrieben und unterzeichnet von einer Frau Dr.

    Das Einwohnermeldeamt kennt den Aufenthaltort - wie beschrieben - auch nicht.

    Hat jemand noch eine Idee, wie ich die Angelegenheit endlich abschließen kann?!?

    Besten Dank im voraus!

    Ruhdi

    Hallo!

    ich hoffe, ihr habt einen guten Rat für mich. Anderenfalls muss ich wohl einen RA aufsuchen und Kosten generieren, um unverschuldete Nachteile zu vermeiden.

    Zum Fall:

    Ich habe vor genau 12 Monaten meine alte Wohnung gekündigt.

    Per Einschreiben, welches zurück kam mit dem Hinweis "Empfänger unbekannt verzogen".

    Bei der Einwohnermeldebehörde habe ich ebenfalls nach der Anschrift meiner Vermieterin nachgefragt: "Aufenthalt unbekannt".

    Parallel habe ich noch diversen Schriftverkehr mit einer Bank und der zuständigen Wohnungsverwaltung. Auch dort wird fieberhaft nach der Person gesucht - ohne Erfolg.

    Bei den Eigentumsversammlungen (waren 12 Mietwohnung, verteilt auf 3 oder 4 verschiedene Vermieter) ist die Dame ebenfalls seit einem Jahr nicht erschienen.


    Zwischenzeitlich war ein Zwangsverwalter für die 2 Wohnungen ( meine und die eines anderen Mieters) eingeschaltet, der aber ebenfalls keine Informationen über den Verbleib erfahren könnte und nach wenigen Wochen wieder raus war.

    Ich selber war während dieser Zeit (in der der Zwangsverwalter tätig war) im Urlaub bzw. auswärts tätig, sodass ich von seinem Schreiben (war einfach in an der alten Wohnungstüre befestigt - also nichts, wo man mir nachsagen könnten, ich hätte das definitiv bekommen und mir Versäumnisse ankreiden können...so hoffe ich!) erst viel zu spät Kenntniss bekam. Nach der Kontaktaufnahme mit der Verwalter hieß es dann nur "..wir sind nicht mehr beauftragt".

    Ich habe nun also 2x eine Kündigung (die Vermieterin hatte mir 2 verschiedene PLZ genannt, da wollte ich auf Nummer sicher gehen )als Einschreiben verschickt, und noch ungeöffnet als "nicht zustellbar. Empfänger verzogen" zurück erhalten.

    Ein Formular von der Meldebehörde, dass der Aufenthalt der Vermieterin nicht bekannt ist.

    Ebenfalls diverse Aussagen (Sparkasse, die schon vorher die Miete gepfändet hat, Wohnungsverwalter, Eigentümerversammlung, Zwangsverwalter), teils noch in elektronischer Form, dass die Vermieterin auch für andere Personen nicht auffindbar ist.

    Die Wohnung steht nun seit einem Jahr leer, ich habe noch die Schlüssel (weiß ja nicht, wohnin damit) und hatte noch keine Gelegenheit zur Wohnungsübergabe (ebenfalls die Frage: an wen, mit wem).

    Meine Sorge ist nun, dass sich irgendwann in ferner Zukunft mal irgendwas ergibt und ich dann nicht rechtlich einwandfrei gekündigt haben, möglicherweise für Jahre oder Jahrzehnte den Mietzins nachzahlen muss.

    Ich habe noch gelesen, dass man ebenfalls einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, die Kündigung zu überbringen.

    Aber auch hier die Frage: Wo soll der Gerichtsvollzieher den Brief abgeben, wenn es keinen Briefkasten gibt, keinen Hinweis, wo der Empfänger wohnt?

    Im voraus vielen dank für Eure Zeit und Mühen!

    Dirk

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