Du hast 17mal versucht die VM zu kontaktieren
wer immer 100% will, bekommt am Ende oft Nix
musste selber wissen!
1. Ob 17 oder 1000x: wenn juristisch nicht einwandfrei, wohl belanglos?
2. Wennn sich schon die jur. Rechtslage nicht mit meinem pers. Rechtsempfinden deckt, darf und MUSS ich davon ausgehen, dass ein Nachkommen meiner auferlegten Pflichten auch zu 100% zu dem vorausgehenden Ziel führt.
Abschließend...
Ich hatte hier um Hilfe gebeten, weil ich juristisch nicht bewandert bin und Möglichkeiten erfragen wollte. Möglichkeiten, welche nicht in ein "vielleicht" enden, sondern einen definitiven Abschluss.
Ohne Frage schätze und honoriere ich die Zeit derjenigen, die hier Antworten schreiben.
Ohne Frage darf hier niemand eine Rechtsberatung geben. Alles nachvollziehbar.
Was ich jedoch bedenklich finde: Begriffe wie "Verjährung" in den Raum werfen und später mit "Vj nach Bgb glaube mindest. 3 Jahre" weiter ausführen.
Ratschläge ein Ziel nicht zu 100% erreichen zu wollen/sollen, da womöglich am Ende "Null %" rauskommen, erscheinen mir schon grenzwertig.
Ich bin in keinem Landwirtschaftsforum, wo ich auch mit 90% der maximal möglichen Kartoffelernte zufrieden sein kann - besser als nix zu ernten.
Ich dachte in der Gesetzgebung gäbe es klare(re) Grenzen und eine Kündigung ist
a) zu 100% rechtskräftig oder
b) zu 100% nicht rechtskräftig.
Wenn dem so ist, wäre alles <100% wohl eine Null und Nichtig?
Nochmals...vielen Dank für die investierten Mühen!!!!!